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Regeln für große Betriebe

Hierunter fallen alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche, die größer als 80 Quadratmeter (einschließlich aller Lager- und Versandflächen) sind und mehr als 5 Vollzeitmitarbeiter*innen beschäftigen.

• Die Betriebe, die Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten, müssen auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.

• Bei Einweggetränkebehältern zum Beispiel Coffee-to-go kommt es nicht auf die Zusammensetzung des Materials an. Hier muss immer eine Mehrwegverpackung für die Kundschaft angeboten werden.

• Der Betrieb kann eigene gekaufte Mehrwegverpackungen anbieten oder sich einem Unternehmen anschließen, welches Mehrwegverpackungen vertreibt.

• In der Verkaufsstelle ist deutlich und gut sichtbar durch Informationstafeln auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Ware auch in einer Mehrwegverpackung zu erhalten ist.

• Für eine Mehrwegverpackung darf ein angemessenes Pfand erhoben werden, welches bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird.

• Die Betriebe sind verpflichtet, ihre eigenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.

• Bei der Rücknahme, Ausgabe und Reinigung der Mehrwegbehältnisse sind die geltenden Hygienebestimmungen zu beachten.

• Zurückgenommene schmutzige Mehrwegbehälter müssen getrennt gesammelt werden und dürfen nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.