Regeln für große Betriebe
Hierunter fallen alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche, die größer als 80 Quadratmeter (einschließlich aller Lager- und Versandflächen) sind und mehr als 5 Vollzeitmitarbeiter*innen beschäftigen.
• Die Betriebe, die Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten, müssen auch eine Mehrwegverpackung als Alternative anbieten.
• Bei Einweggetränkebehältern zum Beispiel Coffee-to-go kommt es nicht auf die Zusammensetzung des Materials an. Hier muss immer eine Mehrwegverpackung für die Kundschaft angeboten werden.
• Der Betrieb kann eigene gekaufte Mehrwegverpackungen anbieten oder sich einem Unternehmen anschließen, welches Mehrwegverpackungen vertreibt.
• In der Verkaufsstelle ist deutlich und gut sichtbar durch Informationstafeln auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Ware auch in einer Mehrwegverpackung zu erhalten ist.
• Für eine Mehrwegverpackung darf ein angemessenes Pfand erhoben werden, welches bei der Rückgabe wieder ausgezahlt wird.
• Die Betriebe sind verpflichtet, ihre eigenen Mehrwegverpackungen zurückzunehmen.
• Bei der Rücknahme, Ausgabe und Reinigung der Mehrwegbehältnisse sind die geltenden Hygienebestimmungen zu beachten.
• Zurückgenommene schmutzige Mehrwegbehälter müssen getrennt gesammelt werden und dürfen nicht mit anderen Lebensmitteln in Berührung kommen.