Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde)
Sauberes Wasser in Bächen und Seen und ihre Einbindung in die Natur sind Qualitätsmerkmale unserer Landschaft, in der viele Menschen gerne ihre Ferien verbringen. Die Qualität der Gewässer und des Grundwassers zu wahren und zu verbessern ist Aufgabe der Wasserbehörde. Sie überwacht die Kläranlagen und die Abwassereinleitungen. Maßnahmen, die sich auf den Zustand und die Qualität der Gewässer auswirken, werden von der Wasserbehörde in Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren regelnd begleitet. Von A wie Autobahnbau bis Z wie Zutagefördern von Grundwasser wirkt die Wasserbehörde mit.
Aufsicht über die Wasser- und Bodenverbände
Die Wasser- und Bodenverbände unterliegen gemäß § 72 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz der Rechtsaufsicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Rechtsaufsicht der Aufsichtsbehörde erstreckt sich darauf, dass die Wasser- und Bodenverbände die ihnen übertragenen Aufgaben erfüllen und bei der Aufgabenwahrnehmung Gesetze und Satzungen beachten.