Arbeits·bereiche und Aufgaben
Der schulpsychologische Dienst hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Beratung von Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.
Das heißt:
Die Psychologen und Psychologinnen helfen bei Problemen in der Schule. - Supervision und Coaching für Menschen, die in der Schule arbeiten.
Das heißt:
Die Menschen bekommen Hilfe bei ihrer Arbeit. - Fort·bildung für Lehrer und Lehrerinnen
- Hilfe für Schulen nach einer Krise.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet nach einem Plan.
Der Plan gilt für ganz Schleswig-Holstein.
Sie finden den Plan auf der Internet·seite: schleswig-holstein.de.
Dort klicken Sie auf:
Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom schulpsychologischen Dienst sind Psychologen und Psychologinnen.
Sie beraten die Schüler und Schülerinnen.
Die Psychologen und Psychologinnen haben Schweige·pflicht.
Das heißt:
Sie dürfen nicht über die Schüler und Schülerinnen reden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 203 Strafgesetz·buch.
Die Schüler und Schülerinnen können selbst entscheiden:
Wollen sie zum schulpsychologischen Dienst gehen?
Dann müssen sie sich bei der Beratungs·stelle melden.
Die Beratungs·stelle ist kostenlos.
Es gibt einen schulpsychologischen Dienst in Schleswig-Holstein.
Der schulpsychologische Dienst hilft Schülern und Schülerinnen.
Dafür gibt es einen Plan.
Der Plan ist verbindlich.
Das heißt:
Alle müssen sich an den Plan halten.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet·seite von Schleswig-Holstein.