Arbeits·bereiche und Aufgaben
Der schulpsychologische Dienst hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Beratung von Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.
Das heißt:
Die Psychologen und Psychologinnen helfen bei Problemen in der Schule. - Supervision und Coaching für Menschen, die in der Schule arbeiten.
Das heißt:
Die Menschen bekommen Hilfe bei ihrer Arbeit. - Fort·bildung für Lehrer und Lehrerinnen
- Hilfe für Schulen nach einer Krise.
Der schulpsychologische Dienst arbeitet nach einem Plan.
Der Plan gilt für ganz Schleswig-Holstein.
Sie finden den Plan auf der Internet·seite: schleswig-holstein.de.
Dort klicken Sie auf:
Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom schulpsychologischen Dienst sind Psychologen und Psychologinnen.
Sie beraten die Schüler und Schülerinnen.
Die Psychologen und Psychologinnen haben Schweige·pflicht.
Das heißt:
Sie dürfen nicht über die Schüler und Schülerinnen reden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 203 Strafgesetz·buch.
Die Schüler und Schülerinnen können selbst entscheiden:
Wollen sie zum schulpsychologischen Dienst gehen?
Dann müssen sie sich bei der Beratungs·stelle melden.
Die Beratungs·stelle ist kostenlos.
Es gibt einen schulpsychologischen Dienst in Schleswig-Holstein.
Der schulpsychologische Dienst hilft Schülern und Schülerinnen.
Dafür gibt es einen Plan.
Der Plan ist verbindlich.
Das heißt:
Alle müssen sich an den Plan halten.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet·seite von Schleswig-Holstein.
Ein Computer-Programm hat den Text in Leichter Sprache geschrieben.
Wir benutzen ein Computer-Programm.
Das Programm hilft uns.
Wir können damit Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Die Texte sind dann einfach und verständlich.
Die Texte werden nicht von Menschen mit Behinderung geprüft.
Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit: Haftungs-Ausschluss