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Arbeits·bereiche und Aufgaben

Der schulpsychologische Dienst hat verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Beratung von Schulpsychologen und Schulpsychologinnen.
    Das heißt:
    Die Psychologen und Psychologinnen helfen bei Problemen in der Schule.
  • Supervision und Coaching für Menschen, die in der Schule arbeiten.
    Das heißt:
    Die Menschen bekommen Hilfe bei ihrer Arbeit.
  • Fort·bildung für Lehrer und Lehrerinnen
  • Hilfe für Schulen nach einer Krise.

Der schulpsychologische Dienst arbeitet nach einem Plan.
Der Plan gilt für ganz Schleswig-Holstein.
Sie finden den Plan auf der Internet·seite: schleswig-holstein.de.
Dort klicken Sie auf:
Lehrkräftegesundheit - Schulpsychologischer Dienst.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vom schulpsychologischen Dienst sind Psychologen und Psychologinnen.
Sie beraten die Schüler und Schülerinnen.
Die Psychologen und Psychologinnen haben Schweige·pflicht.
Das heißt:
Sie dürfen nicht über die Schüler und Schülerinnen reden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 203 Strafgesetz·buch.
Die Schüler und Schülerinnen können selbst entscheiden:
Wollen sie zum schulpsychologischen Dienst gehen?
Dann müssen sie sich bei der Beratungs·stelle melden.
Die Beratungs·stelle ist kostenlos.

Es gibt einen schulpsychologischen Dienst in Schleswig-Holstein.
Der schulpsychologische Dienst hilft Schülern und Schülerinnen.
Dafür gibt es einen Plan.
Der Plan ist verbindlich.
Das heißt:
Alle müssen sich an den Plan halten.
Mehr Infos finden Sie auf der Internet·seite von Schleswig-Holstein.

Bildung Schleswig-Holstein«.