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Beprobung

Für den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe ist eine Beprobung nach LAGA zukünftig nicht mehr ausreichend. Bereits jetzt ist es daher sinnvoll, bei entsprechenden Stoffen eine an die neue Verordnung angepasste Beprobung (zusätzlich) durchzuführen. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Ausschreibungen und die Überwachung von Baumaßnahmen.

Bei Baumaßnahmen, die bereits vor dem 01.08.2023 begonnen wurden und im Anwendungsbereich der ErsatzbaustoffV liegen, gilt die ErsatzbaustoffV unmittelbar ab dem 01.08.2023. Das bedeutet, dass die Beprobung von bereits laufenden Projekten zum 01.08.2023 von LAGA/DepV auf ErsatzbaustoffV/DepV umgestellt werden muss.

Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben die ab August 2023 oder erst in 2024 starten, muss zwingend nach der ErsatzbaustoffV beprobt werden. Es empfiehlt sich daher diese Maßnahmen bereits jetzt nach der ErsatzbaustoffV auszuschreiben.