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Ehrenamtliche Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Vormund oder Vormundin werden

Wir suchen Menschen.
Die Menschen sollen ehrenamtlich arbeiten wollen.

Der Kreis Ost·holstein sucht Vormünder und Vormünderinnen.
Vormünder und Vormünderinnen kümmern sich um Kinder und Jugendliche.
Die Eltern von den Kindern und Jugendlichen können sich nicht um die Kinder kümmern.
Das kann verschiedene Gründe haben.
Die Vormünder und Vormünderinnen arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt:
Sie bekommen kein Geld für die Arbeit.
Die ehrenamtliche Einzel·vormundschaft ist am wichtigsten.

Eine ehrenamtliche Vormundschaft ist ein besonderes Ehrenamt.
Man muss dafür viel tun.
Und man muss sich lange um die Sache kümmern.
Man muss sich auch mit den eigenen Grenzen beschäftigen.

Helfen Sie Kindern und Jugendlichen.

Manche Kinder können nicht bei ihrer Familie leben.
Dafür gibt es viele Gründe.
Zum Beispiel:

  • Die Eltern leben im Ausland.
  • Die Eltern sind gestorben.
  • Die Eltern können sich nicht gut um das Kind kümmern.



Dann brauchen die Kinder eine rechtliche Vertretung.
Das heißt:
Jemand kümmert sich um die Rechte von den Kindern.
Die Person heißt: Vormund oder Vormundin.

Die Person soll sich Zeit für das Kind nehmen.
Und die Person soll dem Kind helfen, erwachsen zu werden.

Manche Menschen machen das ehrenamtlich.
Das heißt:
Sie machen das freiwillig und bekommen kein Geld dafür.

Diese Menschen sind besonders gut für die Aufgabe geeignet.
Denn sie haben viel Kontakt mit den Kindern.
Und sie kümmern sich gut um die Kinder.

So können die Kinder und Jugendlichen gut erwachsen werden.

Die Koordinierungs·stelle Vormundschaft vom Kreis Ost·holstein sucht Menschen.
Die Menschen sollen ehrenamtlich eine Vormundschaft machen.
Das heißt:
Sie kümmern sich um ein Kind.
Die Koordinierungs·stelle Vormundschaft hilft den Menschen dabei.

Sie wollen ehrenamtlicher Vormund werden?
Dann können Sie einen Leit·faden von uns bekommen.
In dem Leit·faden stehen alle wichtigen Infos.
Und Sie finden alle wichtigen Antworten.

Flyer »Ehrenamtliche Vormundschaft - Wir suchen Vormund:innen«

Was macht ein: e Vormund: in?

Ein Vormund oder eine Vormundin kümmert sich um einen jungen Menschen.
Der Vormund oder die Vormundin ist die Ansprech·person für den jungen Menschen.
Der Vormund oder die Vormundin hilft dem jungen Menschen bei allen Sachen im Leben.
Und der Vormund oder die Vormundin entscheidet mit dem jungen Menschen zusammen.
Zum Beispiel:

  • Wo soll der junge Mensch wohnen?
  • Wie soll der junge Mensch gesund bleiben?
  • Was soll der junge Mensch in der Schule machen?
  • Was soll der junge Mensch später arbeiten?
  • das Aufenthalts·bestimmungs·recht
    Das ist ein Fach·wort.
    Das heißt:
    Die Eltern können entscheiden:
    • Wo lebt das Kind?
    • Darf das Kind in den Ferien verreisen?
  • die Gesundheits·sorge
    Das heißt:
    Man darf Ja oder Nein zu Operationen sagen.
    Man darf Ja oder Nein zu Impfungen sagen.
    Man darf Hilfs·mittel für die Gesundheit beantragen.
  • Themen von Kindergarten und Schule und Berufs·wahl
  • Sie haben das Recht auf Hilfen für Ihr Kind.
    Sie können zum Beispiel Hilfen bei der Jugend·hilfe beantragen.
    Oder Sie können andere soziale Leistungen beantragen.
  • die Vermögens·sorge
    Das heißt:
    Alle Sachen, die mit dem Geld von dem Kind zu tun haben.

Das müssen Sie nicht machen:

  • Die Kinder und Jugendlichen sollen in Ihre Familie kommen.
  • finanzielle Aufw·endungen
  • pädagogische Ausbildung
  • rechtliche Vorkenntnisse

Wer kann eine Vormundschaft machen?

Sie wollen eine ehrenamtliche Vormundschaft machen?
Das heißt:
Sie wollen sich um eine andere Person kümmern.
Dann müssen Sie volljährig sein.
Und Sie müssen geschäftsfähig sein.

Der Gesetz·geber hat Regeln gemacht.
Die Regeln sind für die Vormundin oder den Vormund.
Die Regeln sagen:
So muss eine Vormundin oder ein Vormund sein.

Manche Kinder und Jugendliche brauchen einen Vormund oder eine Vormundin.
Das heißt:
Die Person kümmert sich um die Kinder und Jugendlichen.
Die Person soll bestimmte Sachen können.

  • sich Zeit nehmen und zuverlässig sein,
  • bei Problemen und Fragen helfen und offen sein,
  • Die Interessen von den Kindern sollen wichtig sein.
    Man soll die Interessen von den Kindern gut vertreten.
    Und man soll die Interessen von den Kindern ohne Vor·urteile vertreten.
  • Sie sollen bei allen Entscheidungen mitmachen.
  • Sie müssen ein gutes Leben haben.
  • Sie wollen mit dem Helfer·netz·werk von dem Kind oder Jugendlichen zusammenarbeiten.
  • Sie wollen bei unseren Schulungen mitmachen.
    Und Sie wollen bei unseren Hilfsangeboten mitmachen.

Wie kann ich ein Vormund oder eine Vormundin werden?

Sie wollen ehrenamtlicher Vormund oder ehrenamtliche Vormundin werden?
Dann können Sie sich bewerben.
Die Koordinierungs·stelle Vormundschaften hilft Ihnen dabei.
Die Koordinierungs·stelle Vormundschaften berät Sie auch.

So machen Sie ein Ehrenamt:

  • Sie wollen ehrenamtlicher Vormund werden?
    Dann können Sie uns anrufen.
    Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen.
    Und wir treffen uns gerne mit Ihnen.

    Wir haben auch Info·veranstaltungen.
    Bei den Info·veranstaltungen bekommen Sie mehr Infos.
    Die Termine für die Info·veranstaltungen stehen hier.

    Sie haben uns angerufen?
    Dann bekommen Sie von uns einen Bewerber·bogen.
  • Eignungs·gespräch
    Sie haben den Bewerber·bogen ausgefüllt?
    Und Sie haben den Bewerber·bogen an uns zurückgeschickt?
    Dann machen wir mit Ihnen ein Eignungs·gespräch.
    Das heißt:
    Wir treffen uns mit Ihnen.
    Und wir reden mit Ihnen.

    Sie müssen uns dann Infos über sich geben.
    Zum Beispiel:
    • Wie viel Geld haben Sie?
    • Haben Sie einen Führer·schein?
    • Haben Sie etwas Schlimmes gemacht?
    • Hat die Polizei Sie schon einmal festgenommen?


    Wir gehen den Bewerber·bogen mit Ihnen durch.
    Und wir reden mit Ihnen über Ihre Fragen.
    Vielleicht haben Sie auch Sorgen oder Wünsche.
    Oder vielleicht wollen Sie etwas machen.
    Auch darüber reden wir mit Ihnen.
  • Schulung
    Sie wollen ehrenamtlich als Vormund oder Vormundin arbeiten?
    Dann bereiten wir Sie auf die Arbeit vor.
    Dafür gibt es Schulungen.
    Die Schulungen sind zu bestimmten Zeiten.
    Und die Schulungen haben bestimmte Themen.
    Sie finden die Infos unter _iks.
  • Reflektionsgespräch
    Sie haben die Ausbildung fertig gemacht?
    Dann machen wir ein Gespräch mit Ihnen.
    Das Gespräch ist nur mit Ihnen.
    Wir sehen uns die Unterlagen an.
    Und wir reden über alle Infos von Ihrer Bewerbung.
  • Wir machen ein Bewerbungs·profil für Sie.
    Das heißt:
    Wir schreiben Infos über Sie auf.
    Dann suchen wir einen jungen Menschen für Sie.
    Sie sollen gut zu dem jungen Menschen passen.
  • Matching
    Sie wollen Vormund oder Vormundin werden?
    Dann prüft die Koordinierungs·stelle:
    Für welche jungen Menschen passt Ihr Bewerber·profil?
    Die Koordinierungs·stelle bereitet Sie auf die Aufgabe vor.
    Und die Koordinierungs·stelle hilft Ihnen bei der Aufgabe.
    Vielleicht passt Ihr Bewerber·profil zu einem jungen Menschen.
    Dann macht die Koordinierungs·stelle einen Vorschlag für das Familien·gericht.
  • Bestellung
    Sie wollen Vormund oder Vormundin werden?
    Dann meldet sich das Familien·gericht bei Ihnen.
    Das Familien·gericht redet mit Ihnen.
    Und das Familien·gericht redet mit dem Mündel.
    Das Mündel ist das Kind.
    Das Familien·gericht prüft:
    Sind Sie die richtige Person für den Job?
    Dann bekommen Sie eine Bescheinigung.
    Die Bescheinigung zeigt:
    Sie sind der Vormund oder die Vormundin für das Kind.
  • Termine / Aktuelles

    Die Koordinierungs·stelle Vormundschaft ist eine Stelle.
    Die Stelle hilft ehrenamtlichen Vormündern und Vormünderinnen.
    Die Stelle bereitet die ehrenamtlichen Vormünder und Vormünderinnen auf ihre Aufgabe vor.
    Und die Stelle gibt den ehrenamtlichen Vormündern und Vormünderinnen Unterricht.
    In dem Unterricht lernen die ehrenamtlichen Vormünder und Vormünderinnen:

    • Was sind ihre Aufgaben?
    • Was ist wichtig für das Gesetz?
    • Wie kann man Menschen helfen?
    • Wie kann man Menschen etwas beibringen?

    Sie wollen Vormund oder Vormundin werden?
    Dann können Sie zu unserer Info·veranstaltung kommen.
    Dort bekommen Sie mehr Infos.
    Die Termine für die Info·veranstaltung sagen wir Ihnen bald.

    Termine für Schulungen

    Sie wollen ehrenamtliche: r Vormund: in werden?
    Oder Sie sind schon ehrenamtliche: r Vormund: in?
    Dann können Sie an einem Kurs teilnehmen.
    Der Kurs ist von dem Verein »NichtAllein«.
    Der Verein ist in Lübeck.
    Sie können den Kurs auch im Internet machen.
    Der Kurs ist kostenlos.

    Modul 1
    26. Februar 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Kooperations·partner: innen- Einführung in die Veranstaltungs·reihe

    Ort: Meng·straße 43, 23552 Lübeck
    Oder online.

    Modul 2
    28. Februar 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Das Kinder- und Jugend·hilfe·gesetz
    Das Kinder- und Jugend·hilfe·gesetz ist ein Gesetz.
    Die kurze Form ist: SGB VIII.
    Das Gesetz hat Regeln für die Hilfe für Kinder und Jugendliche.
    Wie ist das Gesetz aufgebaut?
    Und was sind die wichtigsten Regeln?

    Ort: Die Diele
    Die Adresse ist: Meng·straße 41, 23552 Lübeck.
    Oder online.

    Modul 3
    5. März 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Beziehungen aufbauen - Besondere Dinge beim Aufbau von Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen, die aus ihrem Heimat·land geflohen sind.

    Kinder und Jugendliche, die aus ihrem Heimat·land geflohen sind, haben oft schwierige Erfahrungen gemacht.
    Sie können Angst oder Traurigkeit fühlen.
    Es ist wichtig, ihnen zu helfen, sich sicher und verstanden zu fühlen.
    Hier sind einige besondere Dinge, die man beachten sollte:

    1. Verständnis zeigen: Versuche zu verstehen, was sie durchgemacht haben.
    Zeige ihnen, dass du für sie da bist.

    2. Geduld haben:
    Es kann dauern, bis sie dir vertrauen.
    Sei geduldig und gib ihnen Zeit.

    3. Unter·stützung bieten:
    Hilf ihnen dabei, sich in der neuen Umgebung zurechtzufinden.
    Zeige ihnen zum Beispiel, wo sie Hilfe finden können.

    4. Gemeinsame Aktivitäten: Mache Dinge zusammen mit ihnen.
    Das kann helfen, eine Beziehung aufzubauen.

    5. Sprache lernen: Wenn du ihre Sprache lernst oder ihnen hilfst, deine Sprache zu lernen, kann das die Kommunikation erleichtern.

    6. Respekt zeigen:
    Behandle sie mit Respekt und zeige Verständnis für ihre Kultur und Traditionen.

    7. Gefühle akzeptieren:
    Es ist okay, wenn sie traurig oder wütend sind.
    Zeige ihnen, dass du ihre Gefühle akzeptierst und unterstütze sie dabei, damit umzugehen.

    Ort: Büro von der HU
    Die Adresse ist: Hanse·straße 24, 23558 Lübeck.
    Das Büro ist im Dach·geschoss.
    Es gibt keinen Aufzug.
    Oder Sie können online mitmachen.

    Modul 4
    6. März 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Interkulturelle Sensibilisierung
    Das heißt:
    Man lernt etwas über andere Kulturen.
    Man lernt:

    • Wie denken Menschen aus anderen Kulturen?
    • Wie fühlen Menschen aus anderen Kulturen?
    • Was ist wichtig für Menschen aus anderen Kulturen?



    Dafür gibt es verschiedene Wege.
    Zum Beispiel:

    • Man lernt etwas über die Begriffe.
    • Man macht praktische Übungen.
    • Man denkt kritisch über die Begriffe nach.

    Modul 5
    12. März 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Psycho·soziale Entwicklung von Jugendlichen im Alter von 12 bis 18 Jahren.
    Entwicklungs·aufgaben im Jugend·alter.

    Ort: Meng·straße 43, 4. OG, 23552 Lübeck
    Oder online.

    Modul 6
    13. März 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 20:00 Uhr abends

    Vormundschafts·recht BGB - Grund·züge unter Berücksichtigung der Vormundschafts·reform

    Ort: Büro von der HU
    Die Adresse ist: Hanse·straße 24, 23558 Lübeck.
    Das Büro ist im Dach·geschoss.
    Es gibt keinen Aufzug.
    Oder Sie können online mitmachen.

    Modul 7
    18. März 2025.
    von 17:00 Uhr nachmittags bis 18:30 Uhr abends

    Gespräch mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vom Jugend·amt Lübeck.

    Ort: Büro HU
    Hanse·straße 24
    23558 Lübeck
    Oder online

    Anmeldung

    Sie können sich bei uns anmelden.
    Das geht so:

    • Sie rufen uns an.
    • Sie schreiben uns eine E-Mail.

    Wir geben Ihre Anmeldung dann weiter.

    Veranstaltungen im Internet

    Das Bundes·forum Vormundschaft und Pflegschaft bietet in diesem Jahr zum ersten Mal eine digitale Veranstaltungs·reihe an.
    Die Veranstaltungs·reihe ist für ehrenamtliche Vormünder und Vormünderinnen.
    Und die Veranstaltungs·reihe ist für Menschen, die sich für eine ehrenamtliche Vormundschaft interessieren.

    Die Veranstaltungen sind am Abend.
    Die Veranstaltungen dauern höchstens 2 Stunden.
    Sie können Fragen stellen.
    Sie müssen kein Fach·wissen haben.
    Für Ehrenamtliche sind die Veranstaltungen kostenlos.
    Fach·kräfte müssen manchmal Geld bezahlen.

    Veranstaltungen im Überblick

    18. Juni.
    18.00 Uhr abends bis 19.30 Uhr abends
    kostenlos

    25. September.
    18.00 Uhr abends bis 20.00 Uhr abends
    kostenlos

    9. Oktober.
    18.00 Uhr abends bis 20.00 Uhr abends
    Fach·kräfte müssen 100 Euro bezahlen.

    Es gibt einen Vortrag.
    Der Vortrag ist über ein bestimmtes Thema.
    Das Thema ist: Fetale Alkohol·spektrum·störungen.
    Der Vortrag ist am 21. November.
    Der Vortrag ist von 18.00 Uhr abends bis 20.00 Uhr abends.
    Fach·kräfte müssen für den Vortrag 50 Euro bezahlen.

    Es gibt einen Vortrag.
    Der Vortrag heißt: Adolesz·ente Entwicklung im Kontext von Flucht·erfahrungen.
    Der Vortrag ist für Fach·kräfte.
    Die Fach·kräfte müssen 50 Euro bezahlen.
    Wann ist der Vortrag?
    Das wird noch gesagt.

    Mehr Infos / Broschüren / Links

    Broschüren, Apps und Videos

    Bundes·forum Vormundschaft und Pflegschaft

    Bundes·ministerium der Justiz

    Bundesministerium der Justiz