Wer kann eine Vormundschaft machen?
Sie wollen eine ehrenamtliche Vormundschaft machen?
Das heißt:
Sie wollen sich um eine andere Person kümmern.
Dann müssen Sie volljährig sein.
Und Sie müssen geschäftsfähig sein.
Der Gesetz·geber hat Regeln gemacht.
Die Regeln sind für die Vormundin oder den Vormund.
Die Regeln sagen:
So muss eine Vormundin oder ein Vormund sein.
Manche Kinder und Jugendliche brauchen einen Vormund oder eine Vormundin.
Das heißt:
Die Person kümmert sich um die Kinder und Jugendlichen.
Die Person soll bestimmte Sachen können.
- sich Zeit nehmen und zuverlässig sein,
- bei Problemen und Fragen helfen und offen sein,
- Die Interessen von den Kindern sollen wichtig sein.
Man soll die Interessen von den Kindern gut vertreten.
Und man soll die Interessen von den Kindern ohne Vor·urteile vertreten. - Sie sollen bei allen Entscheidungen mitmachen.
- Sie müssen ein gutes Leben haben.
- Sie wollen mit dem Helfer·netz·werk von dem Kind oder Jugendlichen zusammenarbeiten.
- Sie wollen bei unseren Schulungen mitmachen.
Und Sie wollen bei unseren Hilfsangeboten mitmachen.