Anpassung bestehender Zulassungen für Kiesabbau mit Verfüllung
Im Zuständigkeitsbereich des Kreises Ostholstein soll der Übergang von einer Beurteilung nach LAGA hin zur Ersatzbaustoffverordnung vereinfacht werden.
Der Kreis Ostholstein stellt hier ein Antragsformular für die Anpassung der bestehenden Zulassung auf die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung bereit.
Dies gilt für:
• Die Verfüllung von Kies-, Mergel-, oder Sandgruben im Kreisgebiet.
Dies gilt nicht für:
• Deponien der Klassen DK0 bis DK III
• Anlagen mit einer Genehmigung nach BImSchG