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Wie geht man mit dem Ober·boden um?

Es gibt einen besonderen Boden.
Der Boden heißt: Humoser Ober·boden.
Der Boden ist besonders wichtig für die Natur.
Deshalb muss man den Boden wieder benutzen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 202 BauGB.

Sie arbeiten mit Material.
Das Material müssen Sie auf der Bau·stelle trennen.
Sie müssen das Material getrennt lagern.
Und Sie müssen das Material getrennt abfahren.

Man will etwas bauen.
Dann muss man vielleicht prüfen:
Soll der ganze Boden von der Bau·stelle weg?
Oder kann ein Teil von dem Boden bleiben?
Dann kann man später Gras auf dem Boden pflanzen.
So kann man Geld sparen.

Bei Bau·arbeiten hebt man Erde aus.
Die Erde heißt auch: Aushub·material.
Die Erde muss man richtig trennen.
Und man muss sagen:
Was ist in der Erde?
Das ist die Aufgabe von dem Bauherrn oder der Bau·herrin.
Vielleicht will der Bau·herr oder die Bau·herrin die Erde an einem anderen Ort benutzen.
Dann muss man die Erde untersuchen.
Dafür gibt es Regeln.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: BBodSchV.
Man muss aber auch noch auf andere Sachen in der Erde aufpassen.
Zum Beispiel:

  • Arsen
    Arsen ist ein giftiger Stoff.
  • TOC
    TOC ist ein Stoff aus Kohlenstoff.

Der Boden hat verschiedene Schichten.
Die oberste Schicht vom Boden heißt: humoser Ober·boden.
Darunter ist der mineralische Unter·boden.
Die beiden Schichten vom Boden dürfen sich nicht vermischen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 202 BauGB und Paragraph 7 BBodSchG.

Der obere Teil vom Boden ist humos.
Das heißt:
Der Boden hat viel Humus.
Humus ist ein Teil von Erde.
Der Boden muss getrennt von anderem Material sein.
Man muss den Boden an einem anderen Ort lagern.
Und man muss den Boden wieder benutzen.
Man lagert den Boden nur für eine bestimmte Zeit.
Dann darf der Boden nur 2 m hoch sein.
Mineralischer Boden darf 3 m hoch sein.
Das steht in den Gesetzen DIN19731 und DIN 18915.