Bildung und Teilhabe - Leistungen erhalten ("Leistungsempfänger")
Welche Leistungen kann ich erhalten?
(in Form von Zuschüssen bzw. Kostenübernahme)
- Ein- und Mehrtägige Kitaausflüge
- Eintägige Schulausflüge und Klassenfahrten
- Schulbedarf (Stand 2024: Februar 65,00 Euro und August 130,00 Euro; Beträge werden jährlich angepasst)
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
- Mittagessen in Schule, OGS, Kita oder Kindertagespflege
- Teilhabe an Sport, Freizeit und Kultur (z.B. Sportverein, Musikschule, Freizeiten, Ferienpass)
Wie bekomme ich Unterstützung?
Eltern haben die Möglichkeit vom Staat eine zusätzliche finanzielle Förderung für ihre Kinder zu beanspruchen. Ein Recht auf diese Unterstützung haben alle Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Bezieher des Kinderzuschlags oder Bezieher aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die für Sie zuständige Behörde:
- Beziehende von Bürgergeld oder Sozialgeld - Geschäftsstelle Ihres Jobcenters
- Beziehende von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen - Amt für Soziale Hilfen / Sozialamt
- Beziehende von Wohngeld oder Kinderzuschlag - Kreis Ostholstein (Fachdienst Soziale Hilfen / Frau Geike)
Gern können Sie hierzu das Formular “Leistungen für Bildung und Teilhabe“ nutzen.
Weitere Informationen zum Bildungspaket erhalten Sie hier.