Kiesabbau, Verfüllung und andere Aufschüttungen
Diese Vorhaben bedürfen bei einer Größe von mindestens 1.000 m² oder einem Volumen von mindestens 30 m³ einer ausdrücklichen Zulassung der Unteren Naturschutzbehörde.
Grundlage für die Entscheidung über eine Zulassung bilden das Naturschutzrecht in Form des Landesnaturschutzgesetzes und das Bodenschutzrecht in Form der Bundesbodenschutzverordnung.
Um eine Prüfung vornehmen zu können, benötigt die Untere Naturschutzbehörde aussagekräftige Antragsunterlagen.