Kreis·fach·beraterinnen und Kreis·fach·berater
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Erlass über die Einrichtung von Zeit·budgets für Lehr·kräfte mit besonderen Aufgaben.
Das Gesetz ist vom 19. April 2001.
Das Gesetz wurde am 3. Januar 2007 geändert.
Die Änderung gilt seit dem 1. März 2007.
Lehrer und Lehrerinnen haben besondere Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Sie sollen die Schule besser machen.
- Sie sollen Projekte und Maßnahmen organisieren.
Die Projekte und Maßnahmen sind für das Land oder den Kreis.
Die Projekte und Maßnahmen sollen den Unterricht besser machen.
Und sie sollen die Lehrer und Lehrerinnen besser machen.
Das Schul·amt ist eine Behörde.
Die Behörde kümmert sich um Schulen.
Das Schul·amt ist im Kreis Ost·holstein.
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Berufs·orientierung
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Deutsch als Zweit·sprache.
Die kurze Form ist:
DaZ. - Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für schulische Erziehungs·hilfe
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Natur- und Umwelt·erziehung.
Und für Bildung für nachhaltige Entwicklung. - Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für Mobilitäts- und Verkehrs·erziehung
- Kreis·fach·beraterin oder Kreis·fach·berater für kulturelle Bildung
- Kreis·beauftragte oder Kreis·beauftragter für Nieder·deutsche Sprache
- Kreis·beauftragte oder Kreis·beauftragter für Sprach·heil·pädagogik und Sprint
- Kreis·schulsport·beauftragte oder Kreis·schulsport·beauftragter