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Wappen-Geschichte

Die Kreise Eutin und Oldenburg haben sich im Jahr 1970 zusammen getan.
Der neue Kreis brauchte ein Wappen.
Das Wappen sollte alte Symbole von den Kreisen Eutin und Oldenburg haben.

Der Kreistag hat am 25. Mai 1971 ein Wappen gemacht.
Das Wappen sieht so aus:
Der Hinter·grund ist blau.
Auf dem blauen Hinter·grund ist ein silberner Turm.
Der Turm hat 2 Stock·werke.
Das untere Stock·werk ist gemauert.
Das untere Stock·werk hat 5 Zinnen.
Zinnen sind kleine Mauern auf einem Turm.
Das obere Stock·werk ist glatt.
Das obere Stock·werk hat auch 5 Zinnen.
Über dem Turm ist ein goldenes Kreuz.
Auf dem Kreuz ist eine Bischofs·mütze mit Bändern.
Die Bischofs·mütze ist silbern und hat Perlen.

Der Turm kommt aus dem alten Wappen von Oldenburg.
Das Kreuz und die Bischofs·mütze kommen aus dem alten Wappen von Eutin.

Oldenburg und Eutin sind 2 verschiedene Orte.
Aber die Orte gehören zusammen.
Deshalb gibt es jetzt ein neues Wappen für beide Orte.

Sie können das in dem Text lesen.

Wappenrolle des Landes Schleswig-Holstein.
Hier erhalten Sie die offizielle heraldisch Beschreibung des Wappens.

Vielleicht wollen Sie das Kreis·wappen benutzen.
Das Kreis·wappen ist ein besonderes Bild.
Das Bild zeigt den Landkreis.
Sie müssen dafür eine Erlaubnis haben.
Die Erlaubnis bekommen Sie von der Land·rätin oder dem Land·rat.
Das steht in der Haupt·satzung von dem Landkreis.
Die Haupt·satzung ist ein Gesetz von dem Landkreis.
Das Gesetz heißt: Paragraph 1, Abs. 3.

Vielleicht wollen viele Menschen das Kreis·wappen benutzen.
Dann kann die Land·rätin oder der Land·rat auch eine allgemeine Erlaubnis geben.

Flagge Kreis Ostholstein

Der Kreis Ostholstein hat eine Flagge.
Die Flagge ist weiß.
Oben und unten ist ein roter Streifen.
In der Mitte von der Flagge ist das Kreis·wappen.

Fahnen am Kreis·haus

Ohne besondere Anordnung ist an den Tagen gemäß folgender Übersicht zu flaggen. Am Volkstrauertag und am Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus ist halbmast zu flaggen. Eine Beflaggung aus besonderen Anlässen wird vom Innenminister oder der Innenministerin angeordnet.