Beratung und Unterstützung in sozialen Angelegenheiten in Anspruch nehmen

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Leistungsbeschreibung

Die Bürgerbeauftragte unterstützt alle Menschen, die Hilfe in sozialen Angelegenheiten suchen. Sie berät und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und setzt sich für Ihre Anliegen bei den Behörden ein. Darüber hinaus kann die Bürgerbeauftragte Vorschläge machen, wenn gesetzliche Regelungen verbessert oder ergänzt werden sollten. Auf diese Weise stärkt sie die Position der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.

Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.

Ansprechpunkt

Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein

Erforderliche Unterlagen

  • Bereits vorliegende Bescheide zum Anliegen, aber auch allgemeine Fragen zu Leistungen (wenn vorhanden)

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen hängen davon ab, um welche Rechtsfrage es sich handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen gegebenenfalls selbstständig Rechtsmittel bei den Behörden einlegen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Bürgerbeauftragte und ihr Team dürfen für die Bearbeitung Ihres Anliegens Auskünfte bei Behörden einholen, Unterlagen anfordern und Stellungnahmen einholen. Dies setzt das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden voraus. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes.

Medizinische Gutachten oder Obergutachten können von der Bürgerbeauftragten jedoch nicht erstellt werden. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen ist die Bürgerbeauftragte nicht die richtige Ansprechpartnerin.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal