Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Verfahrensablauf
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Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Voraussetzungen
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Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
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Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
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Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
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Identitätsnachweis
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Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
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Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein