Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen
Das Gewinnspiel anlässlich der Rapsblüte beginnt am 09.05.2025 und endet am 01.06.2025 um 23.59 Uhr.
Für Gewinnspiele auf unseren Social-Media-Kanälen bei Instagram (@kreis.oh) und Facebook (@Kreis Ostholstein) gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Veranstalter der Gewinnspiele
Veranstalter ist der Kreis Ostholstein (Lübecker Straße 41, 23701 Eutin), Fachgebiet Büro des Landrates.
Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist innerhalb Deutschlands möglich, kostenlos und allen natürlichen Personen erlaubt, die dem Kreis Ostholstein auf seinen Social-Media-Kanälen folgen. Bei minderjährigen Teilnehmenden setzt der Kreis Ostholstein das Einverständnis der Erziehungsberechtigten voraus. Wer kein Konto bei Facebook oder Instagram hat und trotzdem an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, schreibt eine E-Mail an socialmedia@kreis-oh.de mit dem Betreff "Gewinnspiel". Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wie kann man teilnehmen?
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist ein selbst aufgenommenes Foto zur Rapsblüte einzureichen – entweder per Direktnachricht (Direct Message) oder per E-Mail an socialmedia@kreis-oh.de. Mit der Einsendung versichert der bzw. die Teilnehmende, dass er bzw. sie das Foto selbst erstellt hat und über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte verfügt.
Im Falle eines Gewinnes räumt der bzw. die Teilnehmende dem Kreis Ostholstein das einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht ein, das Bild im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und dessen Auswertung auf den Online- und Social-Media-Kanälen des Kreises zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Nutzung erfolgt nicht.
Was ist zu gewinnen?
Der Kreis Ostholstein verlost eine Überraschungsprodukt des Kreises Ostholstein im Wert von 25,00 €.
Wie werden Gewinner und Gewinnerinnen ermittelt und benachrichtigt?
Der Gewinner / Die Gewinnerin wird in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt und per Direktnachricht bei Instagram oder Facebook benachrichtigt.
Mit der Gewinnbenachrichtigung wird der Gewinner / die Gewinner aufgefordert, dem Kreis Ostholstein die zur Übersendung des Gewinns erforderlichen Kontaktdaten mitzuteilen. Die Gewinne werden per Post übersendet.
Vorbehaltsklausel
Der Kreis Ostholstein behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung oder Angabe von Gründen jederzeit zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls das Gewinnspiel aus anderen Gründen (organisatorisch, technisch oder rechtlich) nicht durchgeführt oder fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche zu. Der Kreis Ostholstein haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel bzw. der Annahme oder der Nutzung des Gewinns stehen.
Datenschutz
Der Kreis Ostholstein ist für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenenbezogenen Daten der Teilnehmenden verantwortlich, sofern er diese selbst verarbeitet. Angaben zur Person der Teilnehmenden und der sonstigen personenbezogenen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwendet. Die Informationen werden nur insoweit gespeichert, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Teilnehmende können jederzeit Auskunft über die zu ihrer Person gespeocherten Daten verlangen. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise des Kreises Ostholstein auf der Homepage www.kreis-oh.de/datenschutz.
Freistellung von Instagram und Facebook
Instagram und Facebook sind lediglich die Plattformen, auf der Gewinnspiele vermarktet werden. Empfänger der bereitgestellten Informationen sind nicht Instagram oder Facebook, sondern der Kreis Ostholstein. Sämtliche Fragen, Kommentare und / oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind ausschließlich an den Kreis Ostholstein zu richten. Eine Barauszahlung, Auszahlung in anderen Sachwerten oder Tausch der Gewinne ist nicht möglich. Preise sind nicht übertragbar. Die Teilnahme ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
Sonstiges
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.