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Verwarnung nicht annehmen

In diesem Fall zahlen Sie nicht das angebotene Verwarngeld und nutzen das Schreiben als Anhörung. Wenn Sie sich zur Sache äußern möchten, sollten Sie Ihre Einlassung innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens an die Bußgeldstelle zurückschicken. Sie dürfen uns Ihre Einlassung gerne per E-Mail oder besser über die sichere Online-Anhörung zukommen lassen.
Sofern Sie sich nicht äußern, kann ohne weitere Anhörung ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid gegen Sie als Betroffener erlassen werden. Sie sind auf jeden Fall verpflichtet Ihre vollständigen Personendaten und Ihre ladungsfähige Wohnanschrift anzugeben.