Bußgeldverfahren
Mit dem Schreiben "Anhörung" wird Ihnen ein bedeutender Verstoß gegen straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen vorgeworfen. Unter Umständen können für die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit auch Punkte im FAER oder weitere Nebenfolgen wie ein Fahrverbot anfallen. Im Rahmen der Anhörung haben Sie die Möglichkeit sich innerhalb von einer Woche zu den Vorwürfen zu äußern.
Ein Verwarngeld kann wegen eines bedeutenden Verstoßes nicht angeboten werden.
Ein abschließender Bußgeldbescheid ist mit Gebühren und Auslagen verbunden.
Das Bußgeld ist innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu bezahlen.
Anhörung
Im Bußgeldverfahren erhalten Sie zunächst eine Anhörung. Es steht Ihnen frei, sich zu dem Vorwurf zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind in jedem Fall - auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Fragen zu Ihrer Person innerhalb von einer Woche vollständig und richtig zu beantworten.
Unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird über das weitere Verfahren entschieden. Sofern Sie sich nicht äußern, wird ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid erlassen werden.
Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, teilen Sie innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien der verantwortlichen Person mit.
Sie können Angaben zur Sache verweigern, wenn Sie in einem der folgenden Angehörigenverhältnisse zur verantwortlichen Person stehen:
- mit ihr oder ihm verlobt oder verheiratet sind oder waren
- ihre eingetragene Lebenspartnerin oder sein eingetragener Lebenspartner sind oder waren
- in gerader Linie verwandt (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Urgroßeltern, Urenkel) oder durch Annahme als Kind verbunden
- in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt (Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel)
- bis zum zweiten Grad verschwägert (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel und Urenkel des Ehepartners sowie bei Schwägern und Schwägerinnen)
Außerdem können Sie die Auskunft verweigern, wenn diese Sie der Gefahr aussetzen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Bußgeldbescheid
Den festgesetzten Gesamtbetrag zahlen Sie spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt das Aktenzeichen an. Nutzen Sie für die Zahlung mit Ihrer Banking-App gerne den auf Ihrem Bußgeldbescheid befindlichen Giro-Code.
Konsequenzen bei Nichtzahlung
Wenn Sie nicht fristgemäß bezahlen und auch keinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, werden weitere Vollstreckungsmaßnahmen bis zur Erzwingungshaft eingeleitet. Die Vollstreckungsmaßnahmen sind mit weiteren Kosten für Sie verbunden.
Rechtsgrundlagen
§ 17 OWiG Höhe der Geldbuße
§ 55 OWiG Anhörung des Betroffenen
§ 67 OWiG Einspruch
§ 96 OWiG Anordnung von Erzwingungshaft
§ 107 OWiG Gebühren und Auslagen
BKatV – Bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog
FAER – Abfrage von Eintragungen im Fahreignungsregister beim KBA