Einspruch
Sie sind mit dem Bußgeld·bescheid nicht einverstanden?
Dann können Sie Einspruch machen.
Das heißt:
Sie sagen:
Ich bin mit dem Bußgeld·bescheid nicht einverstanden.
Das müssen Sie in den ersten 2 Wochen nach dem Bußgeld·bescheid machen.
Sie können einen Brief oder ein Fax schreiben.
Oder Sie können es aufschreiben.
Sie wollen einen Einspruch machen?
Das heißt:
Sie sind mit etwas nicht einverstanden.
Dann müssen Sie das auf eine bestimmte Art machen.
Das steht im Gesetz.
Sie dürfen den Einspruch nicht per E-Mail machen.
Sonst ist der Einspruch nicht richtig.
Sie haben einen Einspruch gemacht?
Der Einspruch ist richtig und rechtzeitig?
Dann prüft die Bußgeld·stelle:
- Was ist passiert?
- Was sagt das Gesetz dazu?
Die Bußgeld·stelle kann dafür mehr Infos sammeln.
Wir prüfen Ihren Einspruch.
Dann bekommen Sie eine Nachricht.
Vielleicht geben wir Ihren Einspruch an die Staats·anwaltschaft weiter.
Das heißt:
Die Staats·anwaltschaft prüft dann Ihren Einspruch.
Sie können den Einspruch auch zurücknehmen.
Was steht im Einspruch?
Sie können sagen:
- Das ist passiert.
- Das ist der Beweis.
Das soll Ihnen helfen.
Sie können auch sagen:
Warum machen Sie einen Einspruch?
Sie können auch einfach einen Einspruch machen.
Sie müssen dann nichts sagen.
Was passiert nach dem Einspruch?
Sie können einen Einspruch machen.
Das heißt:
Sie sagen:
Ich bin nicht einverstanden.
Dafür gibt es Regeln.
Zum Beispiel:
- Wie muss der Einspruch aussehen?
- Wann müssen Sie den Einspruch machen?
Sie halten sich an die Regeln?
Dann hat der Einspruch eine aufschiebende Wirkung.
Das heißt:
Sie müssen das Bußgeld noch nicht bezahlen.
Und Sie dürfen noch Auto fahren.
Die Bußgeld·stelle prüft Ihren Einspruch.
Die Bußgeld·stelle sagt:
Wir sind nicht einverstanden mit dem Einspruch?
Dann geht der Fall vor Gericht.
Das Gericht prüft den Fall dann nochmal.
Das kann teuer werden.
Einspruch zu spät
Sie müssen den Einspruch rechtzeitig schicken.
Sie schicken den Einspruch zu spät?
Dann ist der Bußgeld·bescheid trotzdem gültig.
Sie haben zu spät Einspruch gemacht?
Dann sagt Ihnen die Bußgeld·stelle:
Sie können den Einspruch zurücknehmen.
Sie wollen den Einspruch nicht zurücknehmen?
Dann bekommen Sie einen Verwerfungs·bescheid.
Das heißt:
Ihr Einspruch ist nicht gültig.
Der Verwerfungs·bescheid kostet Geld.
Sie können gegen den Verwerfungs·bescheid klagen.
Das steht in Paragraph 62 OWiG.
Wiedereinsetzung in den vorherigen Verfahrens·stand
Sie konnten die Frist für den Einspruch nicht einhalten?
Und das war nicht Ihre Schuld?
Dann können Sie einen Antrag machen.
Der Antrag heißt: Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrens·stand.
Das heißt:
Sie bekommen eine neue Frist für den Einspruch.
Sie haben dann mehr Zeit für den Einspruch.
Vielleicht hat das Gericht schon etwas entschieden.
Dann gilt die Entscheidung nicht mehr.
Sie haben einen Antrag gemacht.
Aber Sie haben den Antrag zu spät gemacht.
Warum haben Sie den Antrag zu spät gemacht?
Das müssen Sie zeigen.
Zum Beispiel:
- mit einem Flug·ticket
- mit einem Brief vom Krankenhaus.
Sie haben einen Antrag gemacht.
Aber das Gericht sagt:
Der Antrag ist falsch.
Dann können Sie einen neuen Antrag machen.
Rechts·grundlagen
Paragraph 62 OWiG Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Paragraph 67 OWiG Form und Frist Einspruch
Paragraph 52 OWiG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand