Folgen nach dem Einspruch
Der form- und fristgemäße Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Bußgeldbescheid zunächst nicht rechtskräftig und damit zunächst nicht vollstreckbar wird. Sie müssen vor Eintritt der Rechtskraft weder die Geldbuße bezahlen noch beginnt die Frist für ein Fahrverbot.
Nach umfassender Prüfung der Aktenlage wird das Bußgeldverfahren zur gerichtlichen Entscheidung über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht abgegeben, wenn dem Einspruch von der Bußgeldstelle nicht stattgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass ein Gerichtsverfahren weitere Kosten nach sich ziehen kann.