Wiedereinsetzung in den vorherigen Verfahrensstand
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand können Sie beantragen, wenn Sie ohne Ihr Verschulden verhindert waren, die Einspruchsfrist einzuhalten. Wird die Wiedereinsetzung gewährt, werden Sie so gestellt, als haben Sie die Frist gewahrt. Bereits eingetretene Rechtsfolgen entfallen rückwirkend.
Der Antrag muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden und es muss glaubhaft nachgewiesen werden, dass die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt wurde. Dies kann anhand von Belegen wie Flugtickets oder Bescheinigungen zum Krankenhausaufenthalt erfolgen. Gegen die Verwerfung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist der Antrag auf gerichtliche Entscheidung möglich.