Fahrverbot
Sie haben einen Bußgeld·bescheid bekommen.
In dem Bußgeld·bescheid steht:
Sie dürfen für eine bestimmte Zeit nicht Auto fahren.
Das Fach·wort ist: Fahrverbot.
Sie wollen Ihren Führer·schein bei der Bußgeld·stelle abgeben?
Dann muss der Bußgeld·bescheid rechtskräftig sein.
Rechtskräftig heißt:
Sie können nichts mehr gegen den Bußgeld·bescheid machen.
Der Bußgeld·bescheid ist noch nicht rechtskräftig?
Dann müssen Sie eine Erklärung abgeben.
In der Erklärung steht:
Sie wollen nichts gegen den Bußgeld·bescheid machen.
Dann können Sie Ihren Führer·schein bei der Bußgeld·stelle abgeben.
Und das Fahrverbot beginnt sofort.
Sie geben keine Erklärung ab?
Dann beginnt das Fahrverbot erst mit der Rechts·kraft vom Bußgeld·bescheid.
Sie dürfen in Ost·holstein nicht mehr Auto fahren?
Dann müssen Sie Ihren Führer·schein abgeben.
Das Fahrverbot muss von Ost·holstein sein.
Sie können den Führer·schein nicht selbst abgeben?
Und Sie wollen eine andere Person damit beauftragen?
Dann müssen Sie der anderen Person eine Vollmacht geben.
Die andere Person kann dann den Führer·schein für Sie abgeben.
Fahrverbot antreten
Sie müssen Ihren Führer·schein abgeben?
Dann ist wichtig:
Haben Sie das zum ersten Mal gemacht?
Oder haben Sie das schon einmal gemacht?
Das Fach·wort ist: Wiederholungs·täter.
Wiederholungs·täter sind Menschen:
- die in den letzten 2 Jahren schon einmal ein Fahrverbot hatten
- die jetzt wieder ein Fahrverbot haben.
Wiederholungs·täter müssen den Führer·schein sofort abgeben.
Das heißt:
Sie bekommen einen Brief.
In dem Brief steht:
Sie müssen den Führer·schein abgeben.
Dann müssen Sie den Führer·schein sofort abgeben.
Sie haben zum ersten Mal ein Fahrverbot?
Dann können Sie sich aussuchen:
Wann wollen Sie das Fahrverbot machen?
Sie müssen das Fahrverbot aber spätestens 4 Monate nach dem Urteil machen.
Start
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren?
Dann müssen Sie Ihren Führer·schein an die Behörde schicken.
Sie können den Führer·schein mit der Post schicken.
Dafür sollen Sie ein Einschreiben machen.
Ein Einschreiben ist ein Brief mit einer Versicherung.
Die Versicherung sagt:
Der Brief kommt sicher an.
Die Post braucht ein paar Tage für den Brief.
Sie können den Führer·schein auch selbst bei der Behörde abgeben.
Die Behörde heißt: Bußgeld·stelle.
Die Bußgeld·stelle hat Öffnungs·zeiten.
Sie können den Führer·schein auch in einen Brief·kasten werfen.
Der Brief·kasten ist im Haupt·haus vom Kreis Ost·holstein.
Die Adresse ist:
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Wie lange?
Im Verkehrs·recht kann es ein Fahrverbot geben.
Das Fahrverbot kann zwischen einem und 3 Monaten dauern.
Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalender·monat.
Die Frist wird genau berechnet.
Zum Beispiel:
Sie geben Ihren Führer·schein am 10.02. ab.
Dann dürfen Sie frühestens am 10.03. ab 00:00 Uhr nachts wieder fahren.
Das sind in diesem Beispiel 28 Tage.
Das gilt nur außerhalb eines Schaltjahres.
Sie dürfen nicht Auto fahren?
Das nennt man Fahrverbot.
Sie müssen das Fahrverbot ganz machen.
Sie können das Fahrverbot nicht kürzer machen.
Sie können das Fahrverbot auch nicht unterbrechen.
Zeit·punkt
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren?
Das muss nicht am ersten Tag von einem Monat anfangen.
Sie können Ihren Führer·schein immer abgeben.
Sie dürfen nicht mehr Auto fahren.
Das Fach·wort ist: Fahrverbot.
Sie haben zum ersten Mal ein Fahrverbot?
Dann haben Sie 4 Monate Zeit.
In den 4 Monaten müssen Sie Ihren Führer·schein abgeben.
Sie müssen den Führer·schein spätestens am letzten Tag von den 4 Monaten abgeben.
Sie haben schon einmal ein Fahrverbot gehabt?
Und das war in den letzten 2 Jahren?
Dann haben Sie keine 4 Monate Zeit.
Sie müssen Ihren Führer·schein sofort abgeben.
Fahren während des Fahrverbotes
Sie dürfen kein Auto fahren?
Und Sie fahren trotzdem ein Auto?
Dann machen Sie eine Straf·tat.
Das Fahrverbot gilt für alle Autos.
Das heißt:
Sie dürfen auch keine anderen Autos fahren.
Auch wenn Sie für diese Autos keinen Führer·schein brauchen.
Escooter und andere kleine Fahrzeuge
Sie dürfen kein Auto fahren.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 25 StVG.
Sie dürfen auch kein anderes Fahrzeug fahren.
Zum Beispiel:
- Mofas
- Escooter
- Pedelecs über 25 km/h.
Pedelecs sind Fahrräder mit Motor.
Die Fahrräder fahren schneller als 25 km/h.
Sie fahren Auto ohne Führer·schein?
Dann ist das eine Straf·tat.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG.
Vielleicht haben Sie einen Führer·schein.
Aber Sie dürfen nicht Auto fahren.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 25 StVG.
Rechts·grundlagen
Paragraph 25 StVG
Paragraph 21 StVG