Dauer
Im Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot für eine Dauer zwischen einem und drei Monaten verhängt werden. Ein Fahrverbot von einem Monat dauert einen Kalendermonat. Die Frist wird taggenau berechnet.
Beispiel: Geben Sie Ihren Führerschein am 10.02. in amtliche Verwahrung, so dürfen Sie frühestens am 10.03. ab 00:00 Uhr wieder fahren. Dies entspricht in diesem Beispiel 28 Tage (außerhalb eines Schaltjahres).
Das Fahrverbot zu verkürzen oder zu unterbrechen ist grundsätzlich nicht möglich. Ein Fahrverbot muss im Ganzen abgeleistet werden.