Vollstreckung / Erzwingungshaft
Sie haben eine Mahnung bekommen?
Und Sie bezahlen das Bußgeld trotzdem nicht?
Dann geht das Verfahren an die Vollstreckungs·behörde.
Die Vollstreckungs·behörde ist für Ihren Bezirk zuständig.
Die Vollstreckungs·behörde kann dann eine Pfändung bei Ihnen machen.
Das heißt:
Sie müssen das Geld bezahlen.
Dafür kann die Vollstreckungs·behörde zum Beispiel:
- zu Ihnen nach Hause kommen
- Ihr Konto pfänden
- Ihren Lohn pfänden.
Sie müssen eine Geld·buße bezahlen.
Das heißt:
Sie müssen Geld bezahlen.
Sie bezahlen die Geld·buße nicht?
Dann kann das Gericht Erzwingungs·haft anordnen.
Das heißt:
Sie müssen ins Gefängnis.
Wie lange müssen Sie ins Gefängnis?
Das hängt von der Höhe der Geld·buße ab.
Sie können die Erzwingungs·haft immer stoppen.
Dafür müssen Sie die offenen Forderungen bezahlen.
Eine Person hat Schulden.
Die Person kann die Schulden nicht bezahlen.
Dann kann die Person in ein Insolvenz·verfahren gehen.
Das heißt:
Die Person muss nicht alle Schulden bezahlen.
Aber die Person muss einen Teil von den Schulden bezahlen.
Vielleicht bezahlt die Person den Teil von den Schulden nicht.
Dann kann das Gericht sagen:
Die Person muss ins Gefängnis.
Vielleicht hat die Person eine Geld·strafe bekommen.
Die Geld·strafe ist keine Schuld.
Deshalb ist die Geld·strafe kein Teil von dem Insolvenz·verfahren.
Rechts·grundlagen
Paragraph 18 Ordnungs·widrigkeiten·gesetz
Das kurze Wort ist: OWiG.
Paragraph 90 ff.
OWiG