a) Der Antrag zur Förderung ist rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung (möglichst vier
Wochen) durch den Träger der Maßnahme mit dem beigefügten neuen Antragsformular „Antrag auf Förderung einer Jugendfreizeitmaßnahme« beim Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe zu stellen.
b) Umgehend nach der Durchführung der Veranstaltung (spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme) ist durch Vorlage eines Teilnahmenachweises die Zahl der Personen nachzuweisen, die tatsächlich an der beantragten Maßnahme teilgenommen haben.
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