Inhalt

Bundes·tags·wahl am 23. Februar 2025: Kreis·wahl·ausschuss lässt die Bewerber:innen und Bewerber zu

Eutin.
Der Kreis·wahl·ausschuss hat sich am 24. Januar 2025 getroffen.
Das Treffen war öffentlich.
Der Kreis·wahl·ausschuss hat über die Kreis·wahl·vorschläge für die Bundes·tags·wahl 2025 entschieden.
Die Kreis·wahl·vorschläge sind für den Wahl·kreis 9 Ost·holstein - Stormarn-Nord.
Der Wahl·kreis 9 ist ein bestimmter Bereich.
Zu dem Bereich gehören:

  • der Kreis Ost·holstein
  • das Amt Nord·stormarn
  • die Stadt Rein·feld in Holstein.

Der Land·rat Timo Gaarz war der Vor·sitzende von dem Treffen.

Es gibt 9 Wahl·vorschläge.
Der Kreis·wahl·ausschuss hat 8 Wahl·vorschläge erlaubt.
Das heißt:
Es gibt 8 Direktkandidaten im Wahl·kreis 9 Ost·holstein - Stormarn-Nord.

Der Wahl·vorschlag von der Partei dieBasis wurde nicht erlaubt.
Die Partei dieBasis hat zu wenig Unter·schriften bekommen.

Eine Partei will bei der Wahl mitmachen.
Die Partei war bei der letzten Wahl nicht im Bundes·tag.
Und die Partei war bei der letzten Wahl nicht im Landtag.
Dann muss die Partei 200 Unter·schriften haben.
Die Unter·schriften sind von Menschen.
Die Menschen sagen mit den Unter·schriften:
Wir wollen diese Partei.

Diese Personen stehen auf dem Stimm·zettel:

Diese Personen sind die Kandidaten und Kandidatinnen von den Parteien:

  • SPD: Bettina Hagedorn

Sie ist Gold·schmiedin und Bundes·tags·abgeordnete.

  • CDU: Sebastian Schmidt

Er ist Bank·kauf·mann und staatlich geprüfter Betriebs·wirt.

  • Bündnis 90/Die Grünen: Annette Granzin

Sie ist Lehrerin.

  • FDP: Tobias Maack

Er ist Diplom-Kauf·mann.

  • AfD: Volker Schnurr·busch

Er ist Journalist.

  • Die Linke: Susanne Spethmann

Sie ist Kranken·schwester.

  • Freie Wähler: David Gut·zeit

Er ist Student.

  • Volt: Fleming Jensen

Er ist studentische Lehr·kraft.

Die Kandidaten und Kandidatinnen stehen in einer bestimmten Reihen·folge auf dem Stimm·zettel.
Die Reihen·folge ist wie die Ergebnisse bei der letzten Bundes·tags·wahl.
Dabei geht es um die Zweit·stimmen.

Der Kreis·wahl·ausschuss hat eine Entscheidung gemacht.
Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie bis zum 27. Januar 2025 etwas dagegen machen.

Die Kreis·wahl·vorschläge müssen zugelassen werden.
Das heißt:
Die Kreis·wahl·vorschläge müssen erlaubt sein.
Dafür muss der Landes·wahl·ausschuss die Landes·listen erlauben.

Bei der Bundes·tags·wahl gibt es das personalisierte Verhältnis·wahl·recht.
Das heißt:
Sie können 2 Stimmen abgeben.
Die erste Stimme ist für einen Kandidaten oder eine Kandidatin.
Die zweite Stimme ist für eine Partei.

Die erste Stimme heißt auch: Erststimme.
Die Erststimme ist in der linken Spalte vom Stimm·zettel.

Die zweite Stimme heißt auch: Zweit·stimme.
Die Zweit·stimme ist in der rechten Spalte vom Stimm·zettel.

Autor: Der stellv. Pressesprecher, 27.01.2025 
Quelle: Kreis Ostholstein