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Verfahrenslotsen in Ostholstein

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Beeinträchtigungen von null bis 27 Jahren sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus unterstützen sie das Jugendamt, die Inklusive Jugendhilfe umzusetzen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 10 b des Sozialgesetzbuches VIII (SGB 8).

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am Leben teilzunehmen. Es gibt Sachmittelleistungen, ambulante und stationäre Hilfen: z. B. Hilfsmittel, heilpädagogische Leistungen, Assistenz im Bereich Freizeit, Arbeit oder Wohnen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Kinder mit besonderen Bedürfnissen“.

Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?

  • junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit möglichen Ansprüchen oder laufenden Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII bzw. SGB IX
  • deren Mütter, Väter sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte.

Was machen Verfahrenslotsen?

  • Sie beraten zu Leistungen und Antragstellung
  • sie vermitteln Ansprechpartner
  • sie erklären Bescheide und informieren zu Gesetzen und Rechtswegen
  • sie unterstützen und begleiten bei der Verfolgung und Wahrnehmung der Leistungen und Ansprüche.

Verfahrenslotsen kennen die Angebote und verfügen über viele Kontakte im Sozialraum.

Wie beraten Verfahrenslotsen?

Das Beratungsangebot der Verfahrenslotsen ist kostenfrei, unabhängig und vertraulich. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Interessen des jungen Menschen. Die Verfahrenslotsen erläutern die gesetzlichen Vorschriften dazu. Ziel ist es, mögliche Wege zu zeitnahen und passgenauen Hilfen aufzuzeigen und bei der Verfolgung und Wahrnehmung zu unterstützen und zu begleiten.

Bei Bedarf sind persönliche Beratungsgespräche nach Absprache im Kreishaus in Eutin, Lübecker Straße 41, 23701 Eutin, oder an wohnortnahen Stellen sowie Hausbesuche oder Online-Beratungen möglich. Unterstützungsbedarfe bei der Kommunikation werden berücksichtigt (z. B. Dolmetscher).

Wie helfen die Verfahrenslotsen dem Jugendamt, inklusiv zu werden?

Derzeit gilt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung das SGB IX. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gilt das SGB VIII.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.

Die Verfahrenslotsen unterstützen das Jugendamt bei diesem umfangreichen Organisationsprozess.

Wie erreichen Sie die Verfahrenslotsen?

Für eine erste Kontaktaufnahme sind die Verfahrenslotsen telefonisch oder per Mail (Verfahrenslotsen@kreis.oh.de) erreichbar.

Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Thema?