Verfahrens·lotsen in Ost·holstein
Verfahrens·lotsen helfen jungen Menschen mit Behinderung.
Die jungen Menschen sind zwischen 0 und 27 Jahre alt.
Die Verfahrens·lotsen helfen den jungen Menschen und ihren Familien.
Die Verfahrens·lotsen helfen den jungen Menschen und ihren Familien bei der Eingliederungs·hilfe.
Die Verfahrens·lotsen helfen auch dem Jugend·amt.
Das Jugend·amt soll die Inklusive Jugend·hilfe machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 10 b des Sozial·gesetz·buches VIII (SGB 8).
Was ist Eingliederungs·hilfe?
Die Eingliederungs·hilfe hilft Menschen mit Behinderung.
Die Menschen sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Und sie sollen am Leben teilhaben können.
Es gibt verschiedene Hilfen.
Zum Beispiel:
- Hilfs·mittel
- heilpädagogische Leistungen
- Hilfe für die Frei·zeit
- Hilfe für die Arbeit
- Hilfe für das Wohnen.
Sie wollen mehr Infos?
Dann klicken Sie auf:
Wer kann mit den Verfahrens·lotsen sprechen?
- Junge Menschen bis 27 Jahre können Eingliederungs·hilfe bekommen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB VIII und SGB IX. - Die Mütter und Väter von den Kindern.
Und die Menschen, die sich um die Kinder kümmern.
Was machen Verfahrens·lotsen?
- Sie beraten zu Leistungen und Antrag·stellung.
- Sie geben Ansprech·partner.
- Sie erklären Bescheide.
Und sie geben Infos zu Gesetzen.
Und sie geben Infos zu Rechts·wegen. - Sie helfen und begleiten bei der Verfolgung und Wahrnehmung von den Leistungen und Ansprüchen.
Verfahrens·lotsen kennen die Angebote.
Und sie haben viele Kontakte im Sozial·raum.
Wie beraten Verfahrens·lotsen?
Die Verfahrens·lotsen beraten junge Menschen.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Verfahrens·lotsen arbeiten unabhängig.
Das heißt:
Sie arbeiten nicht für eine Firma oder eine Behörde.
Und die Beratung ist vertraulich.
Das heißt:
Die Verfahrens·lotsen erzählen niemandem von der Beratung.
Die Verfahrens·lotsen erklären die Gesetze.
Und sie helfen den jungen Menschen.
Zum Beispiel:
- Wie bekommen die jungen Menschen schnell Hilfe?
- Welche Hilfe passt zu den jungen Menschen?
- Wie können die jungen Menschen die Hilfe bekommen?
Sie brauchen eine Beratung?
Dann können Sie einen Termin machen.
Die Beratung kann an verschiedenen Orten sein.
Zum Beispiel:
- im Kreis·haus in Eutin
Die Adresse ist: Lübecker Str. 41, 23701 Eutin.
- in der Nähe von Ihrer Wohnung
- bei Ihnen zu Hause
- im Internet.
Vielleicht brauchen Sie Hilfe bei der Kommunikation.
Zum Beispiel:
- Sie brauchen einen Dolmetscher.
Das heißt:
Jemand übersetzt für Sie in eine andere Sprache.
Dann bekommen Sie diese Hilfe.
Wie helfen die Verfahrens·lotsen dem Jugend·amt? Das Jugend·amt soll inklusiv werden.
Es gibt verschiedene Gesetze für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
- das SGB IX
- das SGB VIII.
Das SGB IX ist für Kinder und Jugendliche mit körperlicher Behinderung.
Das SGB IX ist auch für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung.
Das SGB VIII ist für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung.
Es gibt ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Kinder- und Jugend·stärkungs·gesetz.
Das Gesetz ist für die Kinder- und Jugend·hilfe.
Die Kinder- und Jugend·hilfe soll inklusiv sein.
Das heißt:
Alle Kinder und Jugendlichen sollen die gleichen Hilfen bekommen.
Dabei ist egal:
Haben die Kinder oder Jugendlichen eine Behinderung?
Und welche Behinderung haben sie?
Die Verfahrens·lotsen helfen dem Jugend·amt.
Das Jugend·amt muss viel organisieren.
Wie können Sie die Verfahrens·lotsen erreichen?
Sie wollen mit den Verfahrens·lotsen Kontakt aufnehmen?
Das geht so:
- Sie können die Verfahrens·lotsen anrufen.
- Sie können den Verfahrens·lotsen eine E-Mail schreiben: Verfahrenslotsen@kreis.oh.de
Wo gibt es mehr Infos zu diesem Thema?
- Infos zur Inklusiven Jugend·hilfe: https://gemeinsam-zum-ziel.org/
- Infos für Menschen, die Hilfe suchen: https://deinrecht.verfahrenslotse.org/