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Wie helfen die Verfahrenslotsen dem Jugendamt, inklusiv zu werden?

Derzeit gilt für Kinder und Jugendliche mit körperlicher und geistiger Behinderung das SGB IX. Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung gilt das SGB VIII.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche unabhängig von der Art der Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen.

Die Verfahrenslotsen unterstützen das Jugendamt bei diesem umfangreichen Organisationsprozess.