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Gleich·stellung im Kreis Ostholstein

Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Das steht im Gesetz.
Dafür gibt es die Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragten helfen dabei.
Eine Stadt hat mehr als 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen?
Dann muss die Stadt eine hauptamtliche Gleich·stellungs·beauftragte haben.
Hauptamtlich heißt:
Die Person arbeitet für das Amt.
Eine Stadt hat weniger als 15.000 Einwohner und Einwohnerinnen?
Dann kann die Gleich·stellungs·beauftragte ehrenamtlich arbeiten.
Ehrenamtlich heißt:
Die Person arbeitet freiwillig für das Amt.

Im Kreis Ostholstein sind damit insgesamt

Es soll 7 hauptamtliche Gleich·stellungs·beauftragte geben.
Und es soll 10 ehrenamtliche Gleich·stellungs·beauftragte geben.
Die Gleichstellungsbeauftragten arbeiten für die Kommunen.
Die Gleich·stellungs·beauftragte vom Kreis arbeitet für den Kreistag.
Sie kümmert sich um die Gleich·stellung von Männern und Frauen.
Das heißt:
Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben.
Zum Beispiel:

  • in der Familie
  • im Beruf
  • in der Gesellschaft.

Dafür macht sie Projekte und Veranstaltungen.
Und sie hilft Menschen bei Problemen mit Diskriminierung.
Sie berät die Menschen auch einzeln.
Ihre Aufgaben stehen in Paragraph 4 von der Haupt·satzung.