Erstakkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen
Leistungsbeschreibung
Eine Konformitätsbewertungsstelle ist eine unabhängige Stelle, die die Konformität von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen auf die Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien prüft.
Dafür können Sie sich als Konformitätsbewertungsstelle von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren lassen. Die DAkkS prüft, ob Sie die normativen und gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Ihr Antrag auf Erstakkreditierung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Eine Erstakkreditierung ist grundsätzlich erforderlich, wenn Sie eine Neukundin oder ein Neukunde sind. Allerdings können Sie auch Anträge auf Erstakkreditierung stellen, wenn Sie als Bestandskundin oder Bestandkunde eine weitere Konformitätsbewertungsstelle oder eine weitere Akkreditierungsart akkreditieren lassen möchten. Das Akkreditierungsverfahren wird mit der Antragstellung eröffnet.
Bei positivem Ausgang des Verfahrens wird Ihnen mit der Akkreditierung bestätigt, dass Ihre Organisation im definierten Geltungsbereich die Anforderungen erfüllt und bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchführen darf. Sie erhalten die Akkreditierung in der Regel unbefristet.
Mit der Akkreditierung dürfen Sie auch das nicht-digitale Akkreditierungssymbol benutzen.
Um die Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle sicherzustellen und die Akkreditierung aufrecht zu erhalten, führt die DAkkS laufend regelmäßige Überwachungsbegutachtungen durch.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Erstakkreditierung für Ihre Konformitätsbewertungsstelle per E-Mail, per Post oder online stellen.
Antrag per E-Mail oder Post:
- Sie füllen das Antragsformular elektronisch aus und senden es mit den Anlagen und Nachweisen per E-Mail oder per Post an die DAkkS.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
- Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Akkreditierungsportal der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS-PORT) auf.
- Sie sind im DAkkS-PORT registriert und eingeloggt und haben Zugriff auf die hinterlegten Daten.
-
Füllen Sie die folgenden Formularbereiche aus:
- Antragsdaten
- Organisation
- Konformitätsbewertungsstelle
- Gebührenbescheide und Rechnungen
- Geltungsbereich
- Notwendige Unterlagen
- Akkreditierungssymbol
- Antrag unterschreiben
- Zusammenfassung und Antrag absenden
- Sie senden Ihren Antrag an die DAkkS zur Prüfung. Sie erhalten online eine Zusammenfassung der übersendeten Angaben. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung im DAkkS-PORT einsehen.
- Die DAkkS prüft zusammen mit der zuständigen Fachabteilung den Antrag.
- Die anschließende Prüfung mündet in einem Bericht. Wenn Sie nicht alle Anforderungen erfüllt haben, haben Sie innerhalb einer Frist Gelegenheit für Korrektur. Diese werden nochmals überprüft und abschließend bewertet.
Voraussetzungen
- Vor der Antragsstellung müssen Sie die räumlichen, personellen und apparativen Voraussetzungen für den vorgesehenen Geltungsbereich der Akkreditierung erfüllen und die entsprechenden Nachweise vorlegen können.
- Wenn Sie noch keine Bestandskundin oder kein Bestandskunde der DAkkS sind, müssen Sie sich erstmalig registrieren lassen.
Erforderliche Unterlagen
-
Unterlagen zum Umfang der beantragten Geltungsbereiche der jeweiligen Akkreditierungsarten
- mögliche Datei-Formate: Word, Excel
-
notwendige Unterlagen, entsprechend der jeweiligen Akkreditierungsart
- mögliche Datei-Formate: Excel, Word, PDF, Bildformate wie JPEG oder PNG
-
wenn zutreffend, der Nachweis für die Nutzung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES)
- zum Beispiel als PDF möglich
Kosten
Die Kosten für eine Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand für das jeweilige Akkreditierungsverfahren. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens auf Grundlage des tatsächlich angefallenen Aufwandes in Zeitstunden berechnet. Es gelten die Tarifstellen 7.1 und 7.2 der Gebührenordnung.
Frist
Sie dürfen Ihre Tätigkeit der Konformitätsbewertungsstelle erst nach dem Akkreditierungsbescheid beginnen.
Die DAkkS führt alle 12-18 Monate regelmäßige Überwachungsbegutachtungen sowie eine umfassende Wiederholungsbegutachtung nach 5 Jahren am Ende des Akkreditierungszyklus durch.
Bearbeitungsdauer
- 6 — 15 Monat(e)
- Die Verfahrensdauer variiert und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem der Umfang des Geltungsbereiches, die Zahl der Standorte und die Mitwirkung der Konformitätsbewertungsstelle.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)