Erleichterung für gemeindeübergreifende Feuerwehren in Aussicht:
Landrat Timo Gaarz setzt sich bei der Landesregierung für vereinfachte Bauverfahren für Feuerwehrhäuser ein
Eutin. Landrat Timo Gaarz begrüßt die Ankündigung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums, eine Handreichung zur Vereinfachung bauplanungsrechtlicher Verfahren für den Bau gemeindeübergreifender Feuerwehrstandorte zu veröffentlichen.
Hintergrund sind die zunehmend zurückgehenden Mitgliederzahlen der Feuerwehren im ländlichen Raum. Um die Einsatzbereitschaft und den Brandschutz dauerhaft sicherzustellen, setzen viele Kommunen auf die Bildung gemeindeübergreifender Feuerwehren, die ihre Feuerwehrhäuser an strategisch zentralen Standorten errichten müssen. Die hierfür erforderlichen Bauleitverfahren sind jedoch mit Hürden verbunden – insbesondere aufgrund komplexer rechtlicher Vorgaben und zeit- und kostenintensiven Verfahren.
Ostholsteins Landrat Timo Gaarz hatte sich deshalb bereits Mitte 2024 an das zuständige Innenministerium gewendet und angeregt, in einer praxisorientieren Handreichung die bestehenden Spielräume im Bauplanungsrecht aufzuzeigen sowie Möglichkeiten zum Abbau bürokratischer Hürden zu entwickeln.
Das Innenministerium griff die Anregung des Landrats auf. Wie Staatssekretärin Magdalena Finke dem Kreis Ostholstein nun mitteilte, steht die Fertigstellung dieser Handreichung kurz bevor. Darüber hinaus kündigte sie an, dass sich das Land auch weiterhin für vereinfachte Rahmenbedingungen für Feuerwehren und den Katastrophenschutz einsetzen werde.
„Ich freue mich sehr über die angekündigte Handreichung des Landes, die den Kommunen eine wertvolle Orientierung und konkrete Hilfestellung bieten wird. So kommen wir unserem Ziel näher, gemeinsam tragfähige, gemeindeübergreifende Feuerwehrstrukturen aufzubauen – unbürokratisch, rechtssicher und im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Landrat Timo Gaarz.