Kreis Ostholstein legt Einwendungen gegen drohende Übertragung der Baulast der Fehmarnsundbrücke ein
Landrat Timo Gaarz: "Kein Eingriff in unsere Finanzhoheit!"
Eutin. Am kommenden Mittwoch befasst sich der Ausschuss für Planung und Wirtschaft des Kreises Ostholstein erneut mit der drohenden Übertragung der Straßenbaulast für die Fehmarnsundbrücke.
Im aktuellen Planfeststellungsverfahren, dass auch die künftigen Eigentumsrechte an der Brücke benennt, wird der Kreis Ostholstein bereits als künftiger Eigentümer der Brücke geführt.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass der Kreis Ostholstein durch die Hintertür die finanzielle und technische Verantwortung für die Fehmarnsundbrücke übertragen bekommen soll. Der Kreis sieht dabei seine grundgesetzlich geschützte Finanzhoheit verletzt, über die der Kreistag entscheidet. Hier wird die Selbstverwaltungsgarantie unseres Kreistages mit Füßen getreten. Ein partnerschaftlicher Umgang zwischen Bund und Kommunen sieht aus meiner Sicht anders aus. Daher erwarte ich weiterhin, dass der Bund eine kommunalfreundliche Entscheidung trifft“, so Landrat Timo Gaarz.
Im Rahmen einer insgesamt 39-seitigen Einwendung hat der Kreis Ostholstein seine Position, die Straßenbaulast nicht übernehmen zu können, gegenüber dem Eisenbahnbundesamt als Genehmigungsbehörde vorgetragen.
Der Kreis Ostholstein beruft sich insbesondere auf fehlende rechtliche Voraussetzungen, einen unverhältnismäßigen Eingriff in seine Finanzhoheit sowie der Überforderung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Folge Anpassungszwängen bei der Kreisumlage, sollte ihm die Straßenbaulast übertragen werden.
Bislang wurden die jährlichen Unterhaltungskosten vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr auf 900.000 € geschätzt. Eine nunmehr aktualisierte Schätzung der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH), die sie auf Initiative des Landrats vorgenommen hat, geht aktuell von jährlichen Unterhaltungskosten von 2,6 Mio. € aus. Diese Kosten werden sich bei einer späteren Übergabe noch weiter erhöhen.
Hintergrund:
Seit zwei Jahren wehrt sich der Kreis Ostholstein massiv gegen die Übernahme der Straßenbaulast für die Fehmarnsundbrücke, da dies die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises Ostholstein übersteigen würde. In mehreren Gesprächen mit der Deutschen Bahn, dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein sowie in Forderungen gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr hat der Kreis Ostholstein seine Position gegen eine Übernahme der Straßenbaulast deutlich gemacht. Auch der Kreistag des Kreises Ostholstein unterstützt sämtliche Initiativen des Landrates zur Abwehr der Straßenbaulast. Er hat insbesondere zugestimmt, dies auch im Wege eins gerichtlichen Verfahrens gegen einen Planfeststellungsbeschluss zu erwirken.
Als Teil der Anbindung der Fehmarnbeltquerung wird zwischen Fehmarn und dem Festland ein neuer Fehmarnsundtunnel errichtet. Im Zuge dessen soll die B 207 zwischen Großenbrode und Fehmarn zur Kreisstraße herabgestuft werden, dies würde auch die Fehmarnsundbrücke umfassen. Mit dieser Herabstufung müsste der Kreis Ostholstein die vollumfängliche Verantwortung für die Instandhaltung und Unterhaltung der Brücke übernehmen, einschließlich sämtlicher technischer und finanzieller Lasten. Die Übernahme der Baulast würde die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises Ostholstein selbst, aber auch seiner zur Umlagefinanzierung herangezogenen kreisangehörigen Kommunen übersteigen.
Quelle: Kreis Ostholstein