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Kreis Ostholstein will die Baulast von der Fehmarn·sund·brücke nicht haben. Baulast heißt hier: Wer muss sich um die Brücke kümmern? Wer muss die Brücke reparieren? Das will Kreis Ostholstein nicht. Timo Gaarz ist Landrat. Er sagt: Kein Eingriff in unsere Finanz·hoheit! Das heißt: Wir wollen selbst über unser Geld bestimmen.

Eutin.
Die Fehmarn·sund·brücke ist eine Brücke.
Die Brücke ist in Ostholstein.
Vielleicht muss man die Brücke bald reparieren.
Wer muss das bezahlen?
Darüber will der Ausschuss für Planung und Wirtschaft reden.
Der Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen.
Der Ausschuss trifft sich am nächsten Mittwoch.

Es gibt gerade ein Planfeststellungsverfahren.
Das ist ein besonderes Verfahren.
Dabei wird etwas genau geplant.
Dabei wird auch geklärt:
Wem gehört die Brücke später?
In dem Verfahren steht schon:
Die Brücke gehört später Kreis Ostholstein.

Landrat Timo Gaarz sagt:
Der Kreis soll für die Fehmarn·sund·brücke bezahlen.
Und der Kreis soll sich um die Fehmarn·sund·brücke kümmern.
Das darf nicht passieren.
Der Kreis hat ein Recht auf Finanz·hoheit.
Das heißt:
Der Kreistag entscheidet über das Geld vom Kreis.
Das steht im Grund·gesetz.
Aber der Bund hält sich nicht daran.
Der Bund muss besser mit den Kommunen zusammenarbeiten.
Ich hoffe:
Der Bund entscheidet sich noch anders.

Der Kreis Ost·holstein hat dem Eisen·bahn·bundes·amt eine Einwendung geschickt.
Eine Einwendung ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
Der Kreis Ost·holstein kann die Straßenbaulast nicht übernehmen.
Die Einwendung ist 39 Seiten lang.

Der Kreis sagt:
Die Brücke kostet zu viel Geld.
Die Kreis·umlage muss dann anders werden.
Die Kreis·umlage ist eine Steuer.
Die Steuer müssen die Städte und Gemeinden an den Kreis bezahlen.

Die Brücke kostet jedes Jahr Geld.
Das nennt man Unterhaltungs·kosten.
Die Unterhaltungs·kosten sind für die Reparatur von der Brücke.
Die Unterhaltungs·kosten wurden bisher auf 900.000 Euro geschätzt.
Das hat der Landesbetrieb Straßen·bau und Verkehr gesagt.
Der Landrat hat jetzt die DEGES gefragt.
DEGES ist die kurze Form für:
Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH.
Die DEGES hat die Unterhaltungs·kosten neu geschätzt.
Die DEGES sagt:
Die Unterhaltungs·kosten sind 2,6 Mio. Euro im Jahr.
Die Brücke wird später an jemand anderen übergeben.
Dann werden die Unterhaltungs·kosten noch mehr.

Warum ist das so?

Die Fehmarn·sund·brücke ist eine Brücke.
Die Brücke ist in Ostholstein.
Die Brücke muss oft repariert werden.
Aber die Reparatur kostet viel Geld.
Wer soll die Reparatur bezahlen?
Das ist die Frage.
Der Kreis Ostholstein will die Reparatur nicht bezahlen.
Der Kreis Ostholstein sagt:
Wir haben nicht genug Geld für die Reparatur.
Das sagt der Kreis Ostholstein seit 2 Jahren.
Der Kreis Ostholstein hat mit verschiedenen Stellen gesprochen.
Zum Beispiel:

  • mit der Deutschen Bahn
  • mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus von Schleswig-Holstein
  • mit dem Bundesministerium für Verkehr.
    Der Kreis Ostholstein hat gesagt:

Der Kreistag von Ostholstein hilft dem Landrat von Ostholstein.
Der Kreistag sagt auch:
Wir wollen die Reparatur nicht bezahlen.
Vielleicht muss ein Gericht das entscheiden.

Es soll einen neuen Tunnel geben.
Der Tunnel soll zwischen Fehmarn und dem Festland sein.
Der Tunnel heißt: Fehmarnsundtunnel.
Dafür soll die B 207 eine Kreis·straße werden.
Die B 207 ist eine Straße zwischen Großenbrode und Fehmarn.
Zu der Straße gehört auch die Fehmarn·sund·brücke.
Eine Kreis·straße ist eine Straße in einem Landkreis.
Der Landkreis muss sich um die Straße kümmern.
Das heißt:

  • Der Landkreis muss die Straße reparieren
  • Der Landkreis muss die Straße bezahlen.

Die Fehmarn·sund·brücke ist sehr teuer.
Deshalb kann der Landkreis Ostholstein die Brücke nicht bezahlen.

Autor: Die Pressesprecherin, 23.09.2025 
Quelle: Kreis Ostholstein