Verlängerung von Jagdscheinen im Kreis Ostholstein
Das Jagdjahr endet – Verlängerungen sind ab sofort möglich.
Eutin. Das laufende Jagdjahr neigt sich dem Ende zu. Aus diesem Anlass weist der Kreis Ostholstein darauf hin, dass für Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen derzeit wieder die Verlängerung ihrer Jagdscheine ansteht. Eine rechtzeitige Verlängerung ist erforderlich, um die Jagdausübung auch im kommenden Jagdjahr ohne Unterbrechung fortsetzen zu können.
Die Verlängerung von Jagdscheinen ist ab sofort bei der unteren Jagdbehörde des Kreises Ostholstein möglich. Jägerinnen und Jäger können hierzu während der offenen Sprechzeiten (montags von 13:30 bis 16:00 Uhr sowie dienstags von 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie außerhalb dieser Zeiten nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich vorsprechen. Alternativ kann die Verlängerung auch auf dem Postweg erfolgen, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist.
In diesem Fall sind die erforderlichen Unterlagen vollständig an die untere Jagdbehörde zu übersenden.
Für die Verlängerung werden folgende Unterlagen benötigt:
- der aktuell ausgestellte Jagdschein
- ein gültiger Nachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung für den gewünschten Verlängerungszeitraum
- ein aktuelles Passbild, sofern im Jagdschein kein Platz für weitere Verlängerungen vorhanden ist.
Eine zügige Bearbeitung kann nur gewährleistet werden, wenn alle Unterlagen vollständig bei Antragstellung vorliegen.
Für Fragen zur Verlängerung von Jagdscheinen stehen die Mitarbeitenden der unteren Jagdbehörde gerne zur Verfügung (04521 788-9563, waffenbehoerde@kreis-oh.de).