Kreis Ostholstein wehrt sich weiterhin gegen drohende Baulast für die Fehmarnsundbrücke - Erörterungstermin beim Eisenbahnbundesamt angesetzt
Eutin. Der Streit um die zukünftige Baulast der Fehmarnsundbrücke geht in die nächste Phase: Der Kreis Ostholstein erhält im laufenden Planfeststellungsverfahren einen eigenen Erörterungstermin beim Eisenbahnbundesamt in Schwerin. Dort will der Kreis seine Argumente gegen die geplante Übertragung der Straßenbaulast ausführlich darlegen.
Nach den aktuellen Planungsunterlagen für den neuen Fehmarnsundtunnel soll die bislang über die Brücke verlaufende B 207 künftig zur Kreisstraße herabgestuft werden. Damit würde der Kreis Ostholstein Eigentümer der Straße einschließlich des Brückenbauwerks. Landrat Timo Gaarz hat in der Vergangenheit bereits wiederholt deutlich gemacht, dass der Kreis die damit verbundene finanzielle Belastung nicht tragen könne.
„Ein Brückenbauwerk dieser Größenordnung überfordert die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Kreises deutlich. Es ist kein Zufall, dass sich das Bauwerk seit 1963 im Eigentum des Bundes befindet. Würde man die Finanzierung auf den Kreis Ostholstein verlagern, ließe sich dies faktisch nur über eine spürbare Erhöhung der Kreisumlage darstellen“, so Gaarz. „Neben den finanziellen Dimensionen würde dies auch die technische Leistungsfähigkeit des Kreises Ostholstein übersteigen.“
Der Kreistag hat die Verwaltung daher beauftragt, sich notfalls mit juristischen Mitteln gegen die Übertragung der Baulast zu wehren. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Kreis Ostholstein bereits eine Einwendung gegen die geplante Herabstufung eingereicht. Darin wird unter anderem argumentiert, dass die geplanten Änderungen eine unmittelbare Folge der Fehmarnbeltquerung sind – einem internationalen Großprojekt, über das der Kreis Ostholstein selbst nicht mitentscheiden konnte. Grundlage hierfür ist ein Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark.
Zudem verweist der Kreis auf rechtliche Bedenken: Nach den Regelungen des Bundeswasserstraßengesetzes verbleibt die Unterhaltungslast für Brücken über Bundeswasserstraßen grundsätzlich bei dem Träger, der die Herstellungskosten getragen hat – in diesem Fall beim Bund. Beim Fehmarnsund handelt es sich um eine solche Bundeswasserstraße.
Vor dem Hintergrund dieser komplexen Sachlage hatte Landrat Gaarz einen gesonderten Erörterungstermin beantragt, der nun für April angesetzt ist: „Ich begrüße die Möglichkeit, die Position des Kreises Ostholstein im direkten Austausch mit der Genehmigungsbehörde umfassend darzustellen“, so der Landrat.
Hintergrund:
Die Fehmarnsundbrücke ist ein Wahrzeichen nicht nur für Ostholstein, sondern für ganz Schleswig-Holstein. Seit 1963 rollt der Schienen- und Straßenverkehr auf der Vogelfluglinie über dieses Bauwerk von und nach Fehmarn und über den Fährhafen Puttgarden weiter nach Dänemark.
Im Zuge der Schienenanbindung des neuen Fehmarnbelttunnels soll auch im Fehmarnsund ein neuer Tunnel gebaut werden. Die alte Fehmarnsundbrücke würde nach diesen Plänen für den langsamen Verkehr sowie als Umleitungsstrecke beispielsweise im Falle von Tunnelsperrungen erhalten bleiben.
Für den Bau des Fehmarnsundtunnels wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In den Unterlagen, die im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens ausgelegt wurden, ist der Kreis Ostholstein als zukünftiger Eigentümer der Fehmarnsundbrücke aufgeführt. Der Kreis hat mit juristischer Unterstützung eine Einwendung gegen diese Planung eingereicht. Diese Einwendung ist die Grundlage für das nun anstehende Erörterungsgespräch mit der Genehmigungsbehörde (Eisenbahnbundeamt) und den Vorhabenträgern (Deutsche Bahn und DEGES).