Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eutin. Die Sozialämter im Kreis Ostholstein stellen die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab April 2026 schrittweise auf eine Bezahlkarte um. Mit der Einführung der Bezahlkarte setzt der Kreis Ostholstein die rechtlichen Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein in die Praxis um, der alle Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, die Bezahlkarte einzuführen. Ziel ist es, die Unterstützung für Schutzsuchende landesweit einheitlich und dabei weiterhin sicher und verlässlich zu gewähren.
Leistungsberechtigte Personen können damit zukünftig die guthabenbasierte Karte nutzen, um ihren persönlichen Bedarf, z.B. Lebensmittel, Drogerieartikel oder Dinge des täglichen Lebens, bargeldlos zu bezahlen. Einkaufen in Supermärkten, Drogerien und anderen Geschäften, die Kartenzahlung (VISA) akzeptieren, ist mit der Bezahlkarte problemlos möglich. Dazu können monatlich 50 € pro Person in bar in den angeschlossenen Geschäften, am Geldautomaten oder Schalter abgehoben werden für Bedarfe, die nicht bargeldlos bezahlt werden können. Der Onlinehandel ist vorerst auf Deutschland beschränkt.
Für die betroffenen Personen entstehen durch die Einführung der Bezahlkarte keine Leistungskürzungen. Die Höhe der zustehenden Leistungen bleibt unverändert.
Umfangreiche Informationen zur Funktionsweise der Karte, zu Nutzungsmöglichkeiten und FAQs stehen unter www.socialcard.de zur Verfügung.
Betroffene werden von den Sozialämtern rechtzeitig vor der Umstellung schriftlich informiert. Die Karte wird bei einem persönlichen Termin ausgehändigt.