Informationen für Adoptionsbewerber
Die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Ostholstein hat den gesetzlichen Auftrag, für Kinder, die zur Adoption freigegeben werden sollen, die bestmöglichen Eltern zu suchen. Interessierte, die im Kreis Ostholstein leben, werden zunächst zu einem Informationsgespräch eingeladen, in dem einführende Informationen zur Adoptionseignung- und Vermittlungspraxis bzw. den verschiedenen Aspekten einer Adoption gegeben werden.
Wer kann adoptieren?
- Um ein Kind gemeinsam zu adoptieren, müssen die Annehmenden miteinander verheiratet sein, ein Ehepartner muss mindestens 25 Jahre alt sein, der andere das 21. Lebensjahr vollendet haben.
- Der Altersunterschied zwischen den Adoptiveltern und den Adoptivkindern soll einem natürlichen Eltern-Kind-Altersverhältnis entsprechen.
- Adoptiveltern müssen über eine erforderliche Reife, ausreichend Einfühlungsvermögen und Problembewusstsein für diese besondere Form der Familienbildung verfügen.
- Auch ein gesichertes Einkommen, sowie ausreichend Wohnraum müssen vorhanden sein.
- Es dürfen keine gravierenden persönlichen und gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
Für welche Kinder suchen wir Eltern?
Es werden meist Säuglinge unterschiedlicher Nationalität zur Adoption vermittelt, die nicht in ihrer Familie aufwachsen können. Besonders für Kinder mit besonderen Bedürfnissen wie z.B. mit gesundheitlichen Belastungen werden immer Eltern gesucht. Oft kommen für die Entscheidung zur Freigabe mehrere Gründe zusammen. Es handelt sich immer um komplexe familiäre Notlagen, in denen die Adoption als beste Lösung im Interesse des Kindes und der Eltern erscheint.