Sie möchten das Kind Ihres Ehepartners adoptieren?
Sie sind eine sogenannte Patchwork-Familie oder auch Stieffamilie und haben Kinder aus vorherigen Beziehungen. Sie möchten das Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes adoptieren. Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und möchten das Kind Ihrer Lebenspartnerin / Ihres Lebenspartners adoptieren.
Voraussetzungen für eine Adoption durch ein Stiefelternteil
- Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
- Wenn Sie nicht verheiratet sind, müssen Sie mindestens seit vier Jahren ein Paar sein und mit dem Kind zusammenleben, oder Sie haben ein gemeinsames Kind.
- Eine stabile, tragfähige Partnerschaft und ein Eltern-Kind-Verhältnis muss gewachsen sein.
- Ihre finanziellen und häuslichen Verhältnisse sind geordnet.
- Es bestehen keine gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen.
- Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, muss vor einem Notar in die Adoption einwilligen, genauso wie Sie und Ihr Partner / Ihre Partnerin auch.
- Ganz wichtig ist, dass Ihr Kind über die Adoption gut aufgeklärt wurde und ebenfalls den Wunsch hat, adoptiert zu werden.
- Es besteht eine Beratungspflicht aller Beteiligten (Beide Elternteile, Stiefelternteil, Kind) durch die Adoptionsvermittlungsstelle vor Antragstellung beim Notar.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich durch die Adoption?
Mit Ausspruch der Adoption durch Gerichtsbeschluss erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes. Es erhält Ihren Familiennamen und erwirbt in der Regel Ihre Staatsangehörigkeit. Es erlöschen die Verwandtschaft und alle rechtlichen Beziehungen zu dem anderen Elternteil, der der Stiefkind-Adoption zugestimmt hat.
Eine Adoption lässt sich in der Regel nicht rückgängig machen!
Was ist bei Adoptionen aus dem Ausland zu beachten?
Bei Adoptionen aus dem Ausland sind Besonderheiten zu beachten, die sich aus dem ausländischen Rechtsverfahren ergeben könnte. Bitte lassen Sie sich dazu von der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg (GZA) eingehend beraten. Dort erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für den Adoptionsantrag benötigen.
Welche Kosten können entstehen?
- Kosten für den notariellen Antrag
- Gebühren für das Ausstellen neuer Geburtsurkunden
- Gebühren für die Erstellung eines Führungszeugnisses
- Gebühren für die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses
- Für ausländische Adoptionen können noch weitere Gebühren auf Sie zukommen, z.B. Dolmetscherkosten für den Fall, dass Papiere übersetzt werden müssen, Gutachterkosten, Reisekosten