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Sie möchten das Kind Ihres Ehe·partners adoptieren?

Sie haben Kinder aus einer früheren Beziehung.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Sie sind verheiratet.
Das heißt: Ihre Ehe ist in einem Amt registriert.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Ihre Ehe·frau oder Ihr Ehe·mann will das Kind adoptieren.
Sie leben in einer eingetragenen Lebens·partnerschaft.
Das heißt: Ihre Partnerschaft ist in einem Amt registriert.
Sie wollen das Kind adoptieren.
Dann kann Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebens·partner das Kind adoptieren.

Sie sind mindestens 21 Jahre alt.
Sie sind nicht verheiratet.
Sie leben mit dem Kind zusammen.
Oder Sie haben ein gemeinsames Kind.
Sie haben schon lange eine Beziehung zu dem Kind und zu dem Eltern.
Die Beziehung muss gut sein.
Sie müssen genug Geld für Essen und Wohnen haben.
Sie müssen gesund sein.
Der andere Eltern·teil muss auch mit der Adoption einverstanden sein.
Das Kind muss wissen, was eine Adoption ist.
Das Kind muss auch wollen, dass es adoptiert wird.
Das Kind bekommt vorher Beratung von der Adoptionsvermittlungsstelle.

Was passiert mit dem Kind nach der Adoption?

Das Kind wird zu Ihrem Kind.
Das Kind bekommt Ihren Familien·namen.
Das Kind wird in Deutschland geboren?
Dann wird das Kind auch deutscher Staats·bürger.
Das Kind hat keine Verwandten mehr zu dem anderen Eltern·teil.
Der andere Eltern·teil hat zugestimmt.
Der andere Eltern·teil ist nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter.

Eine Adoption kann man nicht mehr rückgängig machen!

Was muss man bei einer Adoption aus dem Ausland beachten?

Bei einer Adoption aus dem Ausland gibt es besondere Regeln.
Bitte fragen Sie bei der Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle in Hamburg nach.
Die kurze Form ist: GZA.
Dort erfahren Sie auch:
Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Was kostet die Adoption?

Kosten für den Antrag
Sie brauchen einen Antrag beim Amt.
Das kostet Geld.
Geburts·urkunde neu machen
Das kostet auch Geld.
Führungszeugnis machen lassen
Das kostet auch Geld.
Gesundheits·zeugnis machen lassen
Das kostet auch Geld.
Vielleicht müssen Sie noch mehr Geld bezahlen.
Zum Beispiel:

  • wenn Sie einen Übersetzer brauchen.
  • wenn Sie einen Gutachter brauchen.
  • wenn Sie zu dem Amt fahren müssen.