1. Wer hat die Verantwortung für das Budget?
Der Träger der Jugend- und Eingliederungshilfe, der am Schulstandort für die schulischen Eingliederungshilfen zuständig ist, ist für das Budget verantwortlich.
2. Gibt es zusätzliche Mittel?
Das festgelegte Budget umfasst alle Leistungen der schulischen Eingliederungshilfe, Anpassungen und eine Neuberechnung finden ab dem 1.1.2027 statt.
3. Wie werden die Eltern beteiligt?
Der Austausch zwischen Schule und Elternhaus stellt sicher, dass die Eltern über das Pooling informiert sind z.B. durch Elternabende und Elternbriefe.
Sollte ein Kind besonderen Unterstützungsbedarf haben und kommt eventuell für das Pooling in Frage, werden Eltern darüber informiert und an der Entscheidung beteiligt.
Für Fallbesprechungen im Team Planung ist eine Entbindung von der Schweigepflicht der Eltern erforderlich.
4. Wer ist für die Teambildung in der Schule verantwortlich?
Alle Akteure in der Schule wirken an dem Erfolg mit.
5. Wo finde ich nähere Informationen zum Pooling?
Im Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfe (QE) in Ostholstein stehen alle wesentlichen Informationen. An den Schulstandorten findet die Umsetzung statt.