Fachdienst Jugend und Betreuung
Ziel und Aufgabe der Mitarbeiter:innen dieses Fachdienstes ist es, junge Menschen und deren Familien in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern.
Aufgabe ist es auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen und dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen. Dabei werden Kinder und Jugendliche ganz besonders bei Entscheidungen, die ihre Belange betreffen, beteiligt.
In der Betreuungsbehörde werden Volljährige zur rechtlichen Betreuung, zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten.
Beistandschaften und Beurkundungen
Sie brauchen Hilfe bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche Ihres Kindes? Dann haben Sie die Möglichkeit, den Fachdienst für Jugend und Betreuung zum Beistand Ihres Kindes zu benennen.
Vormundschaften
Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Mündels. Volljährige können in Deutschland seit 1992 nicht mehr entmündigt und unter Vormundschaft gestellt werden. Stattdessen kann das Gericht eine Betreuung anordnen.
Ehrenamtliche Vormundschaften
Es gibt viele Gründe, warum ein Kind nicht mehr bei seiner Familie leben kann und einen Vormund braucht.
Die Koordinierungsstelle des Kreises Ostholstein im Fachdienst Jugend und Betreuung sucht, schult und begleitet Personen, die eine ehrenamtliche Vormundschaft führen wollen. Mehr lesen.
Unterhaltsvorschusskasse
Ist der Unterhalt von Ihrem minderjährigen Kind nicht gesichert, weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt für dieses Kind zahlt oder nicht zahlen kann?
In diesem Fall tritt die Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.
Betreuungsbehörde
Die rechtliche Betreuung der Betreuungsbehörde hilft Erwachsenen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln.