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Altlasten

Insbesondere durch gewerbliche Nutzungen können Stoffe in den Boden gelangen, die schädliche Auswirkungen auf den Boden oder das Grundwasser haben können. Genaue Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen der verwendeten Stoffe gewinnt man häufig erst Jahre nachdem die gewerbliche Nutzung eines Grundstückes aufgegeben worden ist.

Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde ist es, betroffene Grundstücke durch aufwändige Recherche festzustellen und in einem Kataster zu führen. Genaue Untersuchungen des Bodens führen in der Folge zu einer Beurteilung der Schädlichkeit und einer Gefährdungsabschätzung. Liegen schädliche Bodenveränderungen vor, so sind diese zu sanieren oder zu sichern.

Pflichtig für eine Sanierung sind Verursacher, Grundstückseigentümer oder Inhaber der tatsächlichen Gewalt (z.B. Pächter) (§ 4 Bundesbodenschutzgesetz - BBodschG).

Eine Information über Grundstücke, die im Altlastenkataster geführt werden, erhalten deren Eigentümer.