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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Eine Information über Grundstücke, die im Altlastenkataster geführt werden, erhalten deren Eigentümer*Innen. Da sich schädliche Bodenveränderungen auf den Wert eines Grundstückes auswirken können, ist es sinnvoll, sich vor dem Kauf eines Grundstückes zu informieren, ob das Grundstück in das Kataster eingetragen ist. Diese Anfrage kann formlos bei der Unteren Bodenschutzbehörde erfolgen. Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Da bei der Auskunft personenbezogene Daten herausgegeben werden sollen, ist der Schutz der Daten zu beachten. Die Auskunft darf daher nur gegenüber dem Eigentümer des Grundstückes, der im Grundbuch eingetragen ist, oder mit dessen Vollmacht erfolgen. Um die datenschutzrechtliche Prüfung vornehmen zu können, sind Angaben zur aktuellen Eigentumslage erforderlich.

Mit der Anfrage sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eigentümernachweis durch aktuellen Grundbuchauszug
  • Vollmachtdes Eigentümers, wenn die Auskunft von einer anderen Person gewünscht ist
  • Flächenbezeichnung (aktuelle Flurstücksnummer, Flur und Gemarkung sowie postalische Anschrift)