Ehrenamtlicher Naturschutzdienst
Die Naturschutzbehörden können für ein bestimmtes Gebiet sachkundige Personen als Mitglieder des Naturschutzdienstes bestellen. Sie haben die Aufgabe, für die Naturschutzbehörde Verstöße gegen Rechtsvorschriften, die dem Schutz der Natur dienen oder die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen und abzuwehren. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder des Naturschutzdienstes haben die untere Naturschutzbehörde über alle nachteiligen Veränderungen in der Natur zu informieren und durch Aufklärung darauf hinzuwirken, dass Schäden von der Natur abgewendet werden.
Sie haben die Aufgabe, zwischen Bürger und Behörde zu vermitteln und die Naturschutzbehörde bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen.
Nähere Informationen über Rechte und Pflichten enthält § 45 Landesnaturschutzgesetz sowie die Landesverordnung über den Naturschutzdienst.
Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Frau Wiencke von der unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung. Sollten Sie den Mitgliedern des Naturschutzdienstes von Ihnen beobachtete Verstöße mitteilen wollen, stellen Sie den Kontakt bitte über die untere Naturschutzbehörde her.
Ehrenamtliche Mitglieder im Naturschutzdienst
- Herr M.J. Altemüller
NSG Wallnau, Krummsteert-Sulsdorfer Wiek und Grüner Brink, nördl. Seeniederung, Küsten und Bereich der Orther Reede - Herr H. Blöhs
Westlicher Teil der Gemeinde Wangels - Herr K. Dürkop
NSG Graswarder - Herr S. Harder
Revier Kremperkate der Herzogl.-Oldenburg. Forstverwaltung - Herr K.-J. Jipp
NSG Weißenhäuser Brök einschließlich angrenzender Strandflächen - Herr W.-D. Klitzing
Curauer Moor - Herr O. Klose
Klenzauer See und Umgebung - Herr A. Köhn
Revier Lensahn und Damlos der Herzogl. Oldenb. Forstverwaltung - Herr U. Köhn
Revier Schönwalde und Kasseedorf der Herzogl. Oldenburg. Forstverwaltung - Frau F. Symanowski
FFH-Gebiete im Bereich Eutin und Malente - Herr N. Schmell
Nordwestliche Küste Fehmarns zwischen Bojendorf u. Johannisberg - Frau C. Welchert
Bad Schwartau