Auswirkungen auf die Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Unterschieden wird in schwerwiegende A- und weniger schwerwiegende B-Verstöße. Diese resultieren aus der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. So hat beispielsweise ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre, sowie die Anordnung eines Aufbauseminars zur Folge.
Grundsätzlich ist somit vom aktuellen Vergehen, wie auch von eventuellen vorangegangenen Verstößen abhängig, welche Folgen ein Fahranfänger zu erwarten hat.
Rechtsgrundlagen Probezeit
Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (zu § 34)