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Auswirkungen auf die Probezeit

Fahranfänger in der Probezeit müssen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog noch mit weiteren Konsequenzen rechnen, wenn sie gegen die Verkehrsregeln verstoßen.

Unterschieden wird in schwerwiegende A- und weniger schwerwiegende B-Verstöße. Diese resultieren aus der Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung. So hat beispielsweise ein Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre, sowie die Anordnung eines Aufbau­seminars zur Folge.

Grundsätzlich ist somit vom aktuellen Vergehen, wie auch von eventuellen vorangegangenen Verstößen abhängig, welche Folgen ein Fahranfänger zu erwarten hat.

Rechtsgrundlagen Probezeit

Anlage 12 der Fahrerlaubnisverordnung (zu § 34)