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Parkverstoß

Zuständig für die Ahndung von Parkverstößen im Kreisgebiet ist die Bußgeldstelle des Kreis Ostholstein nur in folgenden Städten, Gemeinden und Ämtern:

  • Gemeinde Ahrensbök
  • Amt Lensahn
  • Amt Oldenburg-Land
  • Gemeinde Bosau
  • Gemeinde Ratekau

In allen anderen Städten, Gemeinden und Ämtern im Kreis Ostholstein werden Parkverstöße in eigener Zuständigkeit geahndet.

Rechtsgrundlagen

OWiZustVO Anlage 2.8 und 2.9