Parkverstoß
Zuständig für die Ahndung von Parkverstößen im Kreisgebiet ist die Bußgeldstelle des Kreis Ostholstein nur in folgenden Städten, Gemeinden und Ämtern:
- Gemeinde Ahrensbök
- Amt Lensahn
- Amt Oldenburg-Land
- Gemeinde Bosau
- Gemeinde Ratekau
In allen anderen Städten, Gemeinden und Ämtern im Kreis Ostholstein werden Parkverstöße in eigener Zuständigkeit geahndet.
Rechtsgrundlagen
OWiZustVO Anlage 2.8 und 2.9