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Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes

Änderung der Benutzungsentgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes

Hinweis:
Diese Bekanntmachung wurde bewirkt am 07.01.2019.

Soweit es sich um rechtsetzende Vorschriften handelt - finden Sie eine entsprechende Verankerung im Kreisrecht Ostholstein.

Autor: Fachdienst Rettungsdienst, 27.12.2018 
Quelle: Kreis Ostholstein