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Geldleistung an die Kindertagespflegeperson

Der Kreis Ostholstein zahlt den Kindertagespflegepersonen je betreutem Kind eine laufende Geldleistung entsprechend der aktuellen Sätzen des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG).

Die laufende Geldleistung wird nach vorherigem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten und der Kindertagespflegeperson direkt vom Kreis Ostholstein an die Kindertagespflegeperson ausgezahlt. Der Anspruch auf die Geldleistung besteht nur für die bewilligten wöchentlichen Betreuungszeiten inkl. angemessener Eingewöhnungszeiten. Geldleistungen für Ausfallzeiten der Kindertagespflegeperson (insbesondere Urlaub, Krankheit, sonstige Abwesenheitsgründe) werden nicht gewährt. Die Ausfallzeiten sind dem Kreis Ostholstein unverzüglich (spätestens bis zum 3. des Folgemonats) mitzuteilen. Hierfür ist ein gesonderter Mitteilungsbogen, der auf der Internetseite des Kreises hinterlegt ist, zu verwenden. (à Link zu Dokumenten einfügen) Gefördert wird grundsätzlich der individuelle Bedarf.  

Es wird eine monatliche Geldleistung jeweils zum Monatsbeginn im Voraus gezahlt. Die Betreuungsnachweise sind monatlich zu führen und dem Kreis Ostholstein, nach Aufforderung zur Prüfung vorzulegen. Nach Auswertung der Mitteilungen über Urlaubs- und Krankheitstage kann es zu einer Rückforderung kommen. 

Die Stundennachweise sind monatlich von der Tagespflegeperson auszufüllen und von den Erziehungsberechtigten auf Richtigkeit zu überprüfen und gegenzuzeichnen.

Die Bemessung der laufenden Geldleistung des regulär vereinbarten Förderungsumfangs auch für angemessene Eingewöhnungszeiten mit geringerem Förderungsumfang.