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Allgemeine Informationen zur Betreuung

Umfang der geförderten Betreuungsstunden

Der Kreis Ostholstein prüft und gewährt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen die finanzielle Förderung in der Kindertagesbetreuung. 

Ein Kind (0-14 Jahren) kann in Kindertagespflege gefördert werden. Der Umfang der täglichen Betreuung richtet sich dabei nach dem individuellen Bedarf. Kinder im Alter zwischen 0 und 3 Jahren haben seit dem 01.08.2013 einen Anspruch auf individuelle Förderung.  Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 25 Stunden wöchentlich in Kindertagespflege betreut werden. Sollten darüber hinaus weitere Zeiten durch eine Betreuung in Kindertagespflege abgedeckt werden, wird dies nur dann gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung/ Maßnahme etc. nachgehen (Arbeitgeberbescheinigung).

Alternativ haben Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahres, die Möglichkeit zusätzlich zum Kindergarten oder zur Schule in Kindertagespflege gefördert zu werden. Die zusätzliche Betreuung wird nur gefördert, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung/ Maßnahme etc. nachgehen.