Schulrätin/ Schulrat
Zu den Aufgaben der Schulrätin/ des Schulrats gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehrkräften.
Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben untersteht dem Landrat, gemeinsam mit den Schulräten als untere Schulaufsicht.
Zu den Tätigkeiten gehört auch die Planstellen- und Personalbewirtschaftung im Rahmen der vom Bildungsministerium übertragenen Befugnisse.
Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammenarbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden. Auch die Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.