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Schulrätin/ Schulrat

Zu den Aufgaben der Schulrätin/ des Schulrats gehört die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen und die Dienstaufsicht gegenüber den Lehr­kräf­ten.

Die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erf­üllung ihrer Aufgaben untersteht dem Landrat, gemeinsam mit den Schulräten als untere Schulaufsicht.

Zu den Tä­tigkeiten gehört auch die Planstellen- und Per­sonal­be­wirtschaftung im Rahmen der vom Bildungsministerium  übertragenen Befugnisse.

Daneben müssen verschiedenste Schülerangelegenheiten geregelt sowie die Zusammen­arbeit mit den Kreiselternbeiräten gestaltet werden. Auch die Kooperation mit dem Bezirkspersonalrat ist eine wichtige Aufgabe.